Jeder Hund, der älter als drei Monate ist und in Wien lebt, muss bei der MA 6 angemeldet werden.
Die verpflichtende Hundesteuer beträgt in Wien jährlich 72 Euro für einen und 105 Euro für jeden weiteren Hund. Neu ist, dass seit 1. Juli 2019 bei der Anmeldung eines Hundes ein Sachkundenachweis vorgelegt werden muss. Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich für jeden zukünftigen Hundebesitzer und nicht nur für Besitzer von Listenhunden.
Die Kurse sollten am besten schon vor der endgültigen Entscheidung für einen Hund absolviert werden, da auch Fragen dazu beantwortet werden, ob die Anschaffung eines Hundes überhaupt die richtige Entscheidung ist, welche Rasse in einen Haushalt passen könnte und ob ein Hund gut in den Alltag integriert werden kann.
In dem etwa vierstündigen Kurs werden auch die wichtigsten Grundlagen der Hundehaltung besprochen. Die Kursthemen reichen von der richtigen Pflege und tierärztlichen Betreuung über die tiergerechte Haltung bis zu den rechtlichen Vorschriften. Ein wesentlicher Bestandteil des Kurses ist, die Körpersprache des Hundes kennenzulernen, um richtig auf die Zeichen des Hundes reagieren zu können.
Die Kurse werden von Experten wie Tierärzten oder Hundetrainern abgehalten und kosten etwa 40 Euro. Kursorte und Anbieter können Sie unter www.hunde-kunde.at finden. Am Ende des Kurses findet keine Prüfung statt. Vielmehr ist der Sachkundekurs durch die Teilnahme absolviert und jeder Teilnehmer erhält danach den Sachkundenachweis.
Falls Sie den Sachkundenachweis bei der Anmeldung des Hundes noch nicht haben, kann das Magistrat Ihnen eine Schonfrist einräumen, binnen derer Sie den Sachkundenachweis nachbringen müssen. Dieser ist dann innerhalb der eingeräumten Frist nachzureichen.
Ausgenommen von der Verpflichtung einen Sachkundenachweis bei der Anmeldung vorzulegen sind nur Personen, die in den vergangenen zwei Jahren nachweislich einen Hund gehalten haben, sowie Polizeidiensthundeführer mit (ehemaligen) Diensthunden, behördlich genehmigte Tierheime, oder Tierpensionen und Tierspitäler, sowie ausdrücklich auch die Vortragenden eines Sachkundekurses.
Als Nachweis für die Haltung eines Hundes in den letzten zwei Jahren gilt die behördliche Bestätigung über die Entrichtung der Hundeabgabe. Der Hinweis des Züchters ist daher richtig. Sollten Sie in den letzten zwei Jahren keinen Hund gehalten haben, müssen Sie auch bei der Anschaffung eines Zwergpudels einen etwa vierstündigen Kurs absolvieren, um den Sachkundenachweis bei der Anmeldung Ihres neuen Hundes vorlegen zu können.
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