Flugverspätung: Ab wann bekommt man Geld zurück?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Mein Mann und ich freuen uns schon sehr auf unseren Urlaub. Wir fliegen im August nach Hawaii mit Umstieg in Los Angeles. Bei so einem langen Flug kann ja immer etwas passieren. Ab welcher Verspätung hätten wir Anspruch auf eine Entschädigung?

Liselotte P., Wien

Liebe Frau P., ob Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen bei einer Abflugverspätung oder Anspruch auf Entschädigung wegen einer Ankunftsverspätung haben, hängt von verschiedenen Umständen ab. Zunächst steht eine Entschädigung nur zu, wenn der Flug von einem EU-Flughafen startet oder an einem EU-Flughafen endet, hier aber nur, wenn die Fluglinie in der EU registriert ist.

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