Weiters kommt es darauf an, wie weit Ihr geplanter Flug gehen soll. Bei kürzeren Flügen ist die Fluglinie ab zwei Stunden Abflugverspätung verpflichtet, Snacks und Getränke anzubieten. Bei Flügen, wie dem von Ihnen geplanten nach Hawaii mit Umstieg in Los Angeles, steht Reisenden ein Recht auf Verpflegung erst ab vier Stunden Abflugverspätung zu.
Sollte Ihr Flug von Wien nach Los Angeles daher schon in Wien mit mehr als vierstündiger Verspätung starten, hätten Sie bereits am Flughafen Anspruch auf unentgeltliche Snacks und Erfrischungen durch Ihre Airline. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob Sie auch eine Entschädigung für Ankunftsverspätung in Form einer Ausgleichszahlung zu bekommen haben.
Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Flug drei Stunden oder mehr verspätet am Endziel ankommt. Die Höhe der Entschädigung hängt von der jeweils gebuchten Strecke ab. Die Entschädigung beträgt bei Flügen bis zu 1.500 km 250 Euro, bei Flügen innerhalb der EU ab 1.500 km 400 Euro, bei Flügen von 1.500 km bis 3.500 km (nicht innerhalb der EU) 400 Euro und bei Flügen über 3.500 km (nicht innerhalb der EU) 600 Euro. Eine Kürzung der Ausgleichszahlung bei Flügen über 3.500 km um 50 % ist möglich, wenn die Verspätung zwischen drei und vier Stunden beträgt. Sollte daher Ihr (Anschluss-)Flug mehr als vier Stunden verspätet in Hawaii ankommen, hätten Sie Anspruch auf 600 Euro als Entschädigung.
In einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat dieser die Fluggastrechte sogar noch gestärkt. Er hat nämlich klargestellt, dass es bei der Beurteilung der Verspätung nur auf die Verspätung am Zielflughafen ankommt. Passagiere können daher auch bei Flügen mit Zwischenstopp außerhalb der EU dann Entschädigungen fordern, wenn die Verspätung erst auf dem Anschlussflug entsteht, solange der Flug als Einheit bei einer europäischen Fluglinie gebucht wurde.
In Ihrem Fall käme es daher nur darauf an, ob Sie mit mehr als vierstündiger Verspätung in Hawaii ankommen. Ist das der Fall, hätten Sie Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Flug von Wien nach Los Angeles pünktlich war. Sollten allerdings außergewöhnliche Umstände zur Flugverspätung geführt haben, so haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung, sehr wohl aber auf die Versorgungsleistungen am Flughafen.
Ich wünsche Ihnen einen pünktlichen Flug. Sollte es doch zu einer deutlichen Verspätung kommen, finden Sie hier das EU-Beschwerdeformular.
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