Wann hat man Anspruch auf den "Papamonat"?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Ich werde Mitte Jänner Vater einer Tochter und freue mich schon sehr. Grundsätzlich wird meine Frau bei dem Baby bleiben, aber ich möchte unbedingt den „Papamonat“ in Anspruch nehmen, weil ein Freund davon sehr begeistert erzählt hat. Was ist da neu? Habe ich darauf Anspruch? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Alfred B., Salzburg

Lieber Herr B., zunächst herzliche Gratulation zur bevorstehenden Geburt Ihrer Tochter! Neben dem Anspruch auf Elternkarenz gibt es für Väter auch die Möglichkeit einer Väterfrühkarenz (Papamonat).

Kommentare