Wie kann man gegen Probenlärm im Nachbarhaus vorgehen?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Ich wohne seit Jahrzehnten in einer Mietwohnung, deren Fenster alle in den Innenhof gehen. In der Wohnung war es daher immer recht ruhig, obwohl sie mitten in der Stadt ist.

Heuer im Frühjahr wurde im Nachbarhaus ein Proberaum für Musikbands eröffnet. Seither muss ich unter der Woche mehrere Stunden schlechten Bands, die vor allem lauten Rock ’n’ Roll und Heavy Metal üben, beim Proben zuhören. Im Sommer war das unerträglich, aber auch bei geschlossenen Fenstern kann ich den Lärm noch hören. Im Winter wird es also nicht besser werden.

Meine Hausverwaltung meint, sie sei nicht zuständig, da der Proberaum im Nachbarhaus liegt und deren Hausverwaltung ignoriert meine Schreiben. Was kann ich gegen den Lärm machen?

Ferdinand K., Wien

Lieber Herr K., laute Nachbarn und insbesondere ein Musikproberaum im Nachbarhaus können sehr an den Nerven zehren.

Immissionen, und dazu gehört auch lauter Lärm, sind dann unzulässig, wenn sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstücks (der Wohnung) wesentlich beeinträchtigen. Das kann durchaus auch auf stundenlangen Probenlärm zutreffen, der tagsüber erzeugt wird und ist nicht auf die Nachtstunden beschränkt. Ob ein bestimmter Lärm zu dulden ist, oder bereits das ortsübliche Ausmaß überschreitet, ist immer eine Frage des Einzelfalls.

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