Ich wohne seit Jahrzehnten in einer Mietwohnung, deren Fenster alle in den Innenhof gehen. In der Wohnung war es daher immer recht ruhig, obwohl sie mitten in der Stadt ist.
Heuer im Frühjahr wurde im Nachbarhaus ein Proberaum für Musikbands eröffnet. Seither muss ich unter der Woche mehrere Stunden schlechten Bands, die vor allem lauten Rock ’n’ Roll und Heavy Metal üben, beim Proben zuhören. Im Sommer war das unerträglich, aber auch bei geschlossenen Fenstern kann ich den Lärm noch hören. Im Winter wird es also nicht besser werden.
Meine Hausverwaltung meint, sie sei nicht zuständig, da der Proberaum im Nachbarhaus liegt und deren Hausverwaltung ignoriert meine Schreiben. Was kann ich gegen den Lärm machen?
Ferdinand K., Wien
Lieber Herr K., laute Nachbarn und insbesondere ein Musikproberaum im Nachbarhaus können sehr an den Nerven zehren.
Immissionen, und dazu gehört auch lauter Lärm, sind dann unzulässig, wenn sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstücks (der Wohnung) wesentlich beeinträchtigen. Das kann durchaus auch auf stundenlangen Probenlärm zutreffen, der tagsüber erzeugt wird und ist nicht auf die Nachtstunden beschränkt. Ob ein bestimmter Lärm zu dulden ist, oder bereits das ortsübliche Ausmaß überschreitet, ist immer eine Frage des Einzelfalls.
Auch die Frage, ob bereits eine wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung der Wohnung vorliegt, muss von den Gerichten immer im konkreten Einzelfall überprüft werden.
Im Zusammenhang mit Musikprobenlärm kommt es außerdem nicht allein auf einen bestimmten Lärmpegel an, sondern auch darauf, ob ein verständiger Bewohner den Lärm als besonders „lästig“ empfindet. So können beispielsweise ein tieffrequenter Lärm, wie er durch E-Bass oder Schlagzeug erzeugt wird, sowie ein schneller Rhythmus der Musik, als besonders lästig empfunden werden. Demnach kommt es bei der Beurteilung Ihrer Situation nicht nur auf die objektiv messbare Lautstärke des Musikprobenlärms an, sondern auch auf die subjektive „Lästigkeit“ und zwar gemessen am Empfinden eines durchschnittlichen Bewohners des betroffenen Wohngebiets. Darauf, ob Sie ein Fan von Rock ’n’ Roll und Heavy Metal sind, oder einen gänzlich anderen Musikgeschmack haben, kommt es nicht an.
Laut Ihrer Anfrage liegt Ihre Wohnung zwar mitten in der Stadt, die Fenster gehen aber in einen ruhigeren Innenhof. Auch wenn bei einer innerstädtischen Wohnung daher Verkehrslärm als ortsüblich angesehen wird, ist der Lärm durch stundenlanges Proben diverser Rock ’n’ Roll oder Heavy Metal Bands zumeist nicht als ortsüblich anzusehen. Dieser Lärm wird daher gemessen an den sonstigen ortsüblichen Lärmimmissionen oft als nicht ortsüblich einzustufen sein. In ähnlichen Fällen von Musikprobenlärm hat der Oberste Gerichtshof nämlich schon entschieden, dass derartiger Probenlärm auch im verbauten Gebiet nicht ortsüblich ist, wenn er eine bestimmte Lautstärke überschreitet und als besonders „lästig“ empfunden werden kann.
Sie haben auch als Mieter die Möglichkeit, gerichtlich gegen den Eigentümer des Probenraums vorzugehen und diesen auf Unterlassung zu klagen. Das Gericht hat dann Ihre konkrete Situation zu überprüfen.
rechtpraktisch@kurier.at
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