Nimmt eine Privatperson einen Kredit mit einem Gesamtkreditbetrag von zumindest 200 Euro auf, der unter anderem nicht der Anschaffung von Liegenschaften dient, so spricht man von einem Verbraucherkredit. Um Kreditangebote besser vergleichen zu können, sind Banken nach dem Verbraucherkreditgesetz verpflichtet, ihren Kunden standardisierte Informationen über die genauen Konditionen auszuhändigen. Darin sind unter anderem der Gesamtkreditbetrag, die Laufzeit des Kredits, der effektive Jahreszins und der vom Verbraucher zu zahlende Gesamtbetrag, ein Warnhinweis über die Folgen ausbleibender Zahlungen sowie Angaben über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rücktrittsrechts anzuführen. Aber auch wenn Sie kein allgemeines Rücktrittsrecht haben und der Kreditvertrag bereits unterschrieben ist, kann ein Rücktritt unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich sein.
Bei Verbraucherkrediten hat der Kreditnehmer nämlich das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Kreditvertrag zurückzutreten. Die 14-tägige Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Kreditvertrag abgeschlossen wurde. Erhält der Verbraucher die Vertragsbedingungen mit allen gesetzlichen Mindestinformationen erst später, so beginnt die Frist erst mit diesem Tag.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der 14-tägigen Frist abgesendet wird. Der Postlauf wird in die Rücktrittsfrist nicht einberechnet. Der Rücktritt muss entweder schriftlich auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen. Um später sowohl die Kündigung selbst, als auch die Einhaltung der Rücktrittsfrist nachweisen zu können, sollten Sie mittels eingeschriebenem Brief kündigen und den Einschreibezettel und eine Kopie des Kündigungsschreibens aufbewahren.
Tritt der Verbraucher vom Kreditvertrag zurück, hat er dem Kreditgeber, also der Bank, selbstverständlich unverzüglich, spätestens jedoch binnen 30 Kalendertagen nach Absendung der Rücktrittserklärung, den ausbezahlten Kreditbetrag samt den seit der Auszahlung aufgelaufenen Zinsen – berechnet nach dem vereinbarten Sollzinssatz – zurückzuzahlen. Diese Regelung gilt schon seit 2010, und zwar für alle Verbraucherkredite. Dennoch kennen immer noch nur sehr wenige Konsumenten dieses Rücktrittsrecht.
Innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss können Sie daher noch vom bereits unterschriebenen Kreditvertrag zurücktreten und das für Sie günstigere Kreditangebot annehmen.
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