Welche Strafen gibt es in Österreich für Radfahrer?

Welche Strafen gibt es in Österreich für Radfahrer?
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Während der Corona-Pandemie habe ich das Radfahren für mich wiederentdeckt. Inzwischen fahre ich jeden Tag damit in die Arbeit. Letzte Woche wurde ich von der Polizei angehalten und musste € 20,-- wegen angeblich fehlender Reflektoren zahlen. Da mich das sehr geärgert hat, frage ich mich jetzt, welche Regeln im Straßenverkehr Radfahrer sonst noch beachten müssen. Welche Strafen für Radfahrer gibt es in Österreich und wie hoch wäre die Strafe?

Gabriele S., Graz

Liebe Frau S.!

Auch auf dem Fahrrad muss man sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Die Höhe der Strafen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist je nach Delikt unterschiedlich. Egal, ob die Ampel seit drei Sekunden Rotlicht zeigt, oder ob man bereits 10 Sekunden bevor die Ampel auf Grün umspringt losfährt, wer mit dem Rad eine Straße bei Rotlicht überquert, muss mit einem Organmandat über 70 Euro rechnen. Kommt es zu einer Strafverfügung, sind bis zu 726 Euro Strafe zu bezahlen.

Wird man dabei erwischt, wie man mit dem Fahrrad auf dem Gehsteig fährt, muss man mit einem Organmandat über 30 Euro rechnen. Wurden dabei sogar Fußgänger gefährdet, erhöht sich die Strafe auf 50 Euro.

Wenn Sie gegen die Fahrtrichtung einer Einbahnstraße, ohne dass es dafür eine explizite Ausnahmebewilligung gibt, fahren, wird Sie das 50 Euro kosten. Im Falle einer Strafverfügung beträgt der Strafrahmen zwischen 70 und 726 Euro.

Auch in der Fußgängerzone ist das Fahren mit dem Fahrrad verboten. Verstöße dagegen können mit einem Organmandat über 30 Euro oder einer Strafverfügung über 70 Euro bestraft werden.

Für das Überfahren eines Stoppschildes haben Sie mit einem Organmandat über 50 Euro zu rechnen. Auch hier beträgt die Strafe bei einer Strafverfügung zwischen 70 und 726 Euro. Das von Ihnen angesprochen Fehlen von vorgeschriebener Ausstattung kann tatsächlich 20 Euro als Organmandat kosten. Hier wären sogar 20 Euro für jede mangelhafte Ausstattung fällig, also etwa jeweils 20 Euro für fehlende Bremsen, oder fehlende Lichter und Reflektoren.

Für das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung (Kopfhörer) während des Fahrradfahrens kann ein Organmandat über 50 Euro ausgestellt werden. Freihändig zu fahren ist im Übrigen ebenfalls verboten. Falls Sie beide Hände vom Lenker nehmen und dabei von der Polizei beobachtet werden, so kann gegen Sie ein Organmandat über 30 Euro verhängt werden.

Auch als Radfahrer dürfen Sie nicht alkoholisiert fahren. Die Promillegrenze beim Radfahren beträgt 0,8 Promille. Das Radfahren unter Alkoholeinfluss kann tatsächlich sehr teuer werden. Falls Sie unter Alkoholeinfluss von der Polizei beim Fahrradfahren erwischt werden, kann dies zu Strafen zwischen 800 und 5.900 Euro je nach Grad der Alkoholisierung, führen. Zum Schluss aber noch eine gute Nachricht:

Wenn Ihr Weg zur Arbeit weiter als zwei Kilometer pro Strecke ist, so können Sie die Fahrten von und zur Arbeit in Form von Kilometergeld als Werbungskosten absetzen. Pro gefahrenem Kilometer können 0,38 Euro abgesetzt werden. Insgesamt können Sie maximal 1.500 km oder 570 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen.

rechtpraktisch@kurier.at

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