Kann meine Enkelin den Kontakt zum Vater ablehnen?
Leider verlief die Scheidung meines Sohnes mit meiner Ex-Schwiegertochter alles andere als friedlich. Die beiden haben sich jahrelang vor Gericht bekämpft, vor allem auch wegen meiner Enkeltochter. Inzwischen ist das Kind derart in den Streit hineingezogen, dass es meinen Sohn komplett ablehnt. Sie ist erst 7 Jahre alt, lehnt aber jeden Kontakt mit ihrem Vater ab. Ich konnte das zuerst nicht glauben, musste aber inzwischen einsehen, dass meine Enkeltochter wirklich keinen Kontakt mehr will. Daran ist aber meine Ex-Schwiegertochter schuld. Kommt sie damit wirklich durch?
Siegrid P., Vorarlberg
Liebe Frau P., das völlig zerrüttete Verhältnis zwischen Ihrem Sohn und seiner Tochter ist sehr traurig. Leider kommt es immer wieder vor, dass Ehegatten im Zuge ihrer Scheidungsauseinandersetzung ihre eigenen Konflikte auch in Pflegschaftsverfahren betreffend die gemeinsamen Kinder ausleben. Dieses Verhalten schadet am meisten den betroffenen Kindern.
Grundsätzlich ist der erziehungsberechtigte Elternteil verpflichtet, einer unberechtigten Ablehnung des persönlichen Kontakts zum anderen Elternteil durch das Kind entgegenzuwirken. Ihre Ex-Schwiegertochter ist daher dazu verpflichtet, die Kontakte Ihrer Enkeltochter zu Ihrem Sohn zu fördern. Daraus folgt auch die Verpflichtung des obsorgeberechtigten Elternteils, das Kind keinesfalls negativ gegen den anderen Elternteil zu beeinflussen. Dazu gehört es vor allem auch, dass die eigene negative Haltung des erziehungsberechtigten Elternteils gegenüber dem anderen Elternteil nicht zu einer Beeinflussung des Kindes gegen den anderen Elternteil führt.
Ihre Ex-Schwiegertochter war und ist daher nicht nur verpflichtet, Ihren Sohn vor der Enkeltochter nicht schlecht zu machen, sondern sie hat die Enkeltochter auch aktiv auf die Kontakte vorzubereiten und positiv einzustimmen. Anderes würde selbstverständlich nur dann gelten, wenn die Ablehnung der Kontakte durch Ihre Enkeltochter tatsächlich auf ein Verhalten Ihres Sohnes zurückzuführen wäre und nicht auf die Beeinflussung durch deren Mutter.
Kontaktrechte werden allerdings nicht etwa mit polizeilicher Hilfe durchgesetzt. Kein Kind in Österreich wird daher durch Polizisten abgeholt und im Rahmen eines Kontaktrechts zum anderen Elternteil gebracht.
Das Gesetz sieht aber andere Zwangsmittel vor, um den obsorgeberechtigten Elternteil dazu zu bringen, alles Zumutbare zu unternehmen, damit die Kontakte stattfinden. Im Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung von Kontaktrechten kann das Gericht Beugestrafen verhängen. Dabei handelt es sich zumeist um Geldstrafen, in besonders krassen Fällen könnte aber sogar eine Beugehaft verhängt werden.
Stellt das Gericht fest, dass der bei Ihrer Enkeltochter bestehende schwere Loyalitätskonflikt von Ihrer Ex-Schwiegertochter herbeigeführt wurde, so kann es gegen Ihre Ex-Schwiegertochter eine Beugestrafe verhängen. Unabhängig von der Möglichkeit der Verhängung von Beugestrafen gegen die Mutter wäre es aber sicherlich auch sinnvoll, an einer Wiederanbahnung der Kontakte zwischen Ihrem Sohn und seiner Tochter zu arbeiten. Dabei kann zu Beginn der Kontaktaufnahme eine Besuchsbegleitung hilfreich sein.
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