Was muss man bei der Wohnungsübergabe beachten?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Ich gebe meine Mietwohnung auf und ziehe zu meiner Verlobten. Ich habe jetzt zehn Jahre hier gewohnt und natürlich schaut die Wohnung nicht mehr ganz so aus, wie bei der Anmietung. Bekomme ich trotzdem meine ganze Kaution zurück? In welchem Zustand muss ich die Wohnung zurückgeben? Muss ich die Wohnung neu ausmalen? Der Hausverwalter hat eine Begehung zur Übernahme der Wohnung angekündigt. Ist das normal? Was muss ich dabei beachten?

Heinz P., St. Pölten

Lieber Herr P., grundsätzlich ist eine Mietwohnung in jenem Zustand zurückzustellen, in dem man sie übernommen hat. Die normale Abnutzung während der Mietdauer muss der Vermieter aber hinnehmen.

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