Wie wird das Erbe in Patchworkfamilien aufgeteilt?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Ich habe mein spätes Glück gefunden und werde in Kürze meine Verlobte heiraten. Wir sind beide nicht mehr ganz jung. Jeder von uns bringt zwei erwachsene Kinder mit. Offen gesagt sind unsere Kinder alle nicht glücklich über unsere Eheschließung und haben sogar Sorge um ihr mögliches Erbe geäußert. Es stimmt schon, dass ich deutlich mehr Vermögen als meine zukünftige Frau habe, aber sie will davon gar nichts.

Wir sind beide der Meinung, dass unsere Kinder jeweils alles nach uns erben sollen. Aber ändert sich für meine/unsere Kinder erbrechtlich durch die Eheschließung überhaupt etwas?

Josef A., Tirol

Sehr geehrter Herr A., zunächst herzliche Gratulation zur bevorstehenden Hochzeit! Ihre Kinder haben aber schon Recht, dass sich durch die bevorstehende Hochzeit die gesetzliche Erbfolge ändert.

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