Kann ich als Saisonarbeiterin gekündigt werden?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Ich bin Masseurin und habe im Winter immer im gleichen Hotel gearbeitet. Dieses hat leider letztes Jahr zugesperrt. Ich habe jetzt aber ein anderes Sporthotel gefunden, das mich saisonal für drei Monate Vollzeit anstellen würde. Im Arbeitsvertrag stehen eine 14-tägige Probezeit und die Möglichkeit einer Kündigung in den ersten zwei Monaten mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist.

So eine Kündigungsmöglichkeit gab es in meinen früheren Arbeitsverträgen nicht. Ist das überhaupt zulässig?

Monika D., Tirol

Liebe Frau D., befristet abgeschlossene Arbeitsverhältnisse enden normalerweise durch Zeitablauf und nicht durch Kündigung.

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