Wie vermache ich meinen Enkelinnen eine Wohnung?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Als ich zu Allerheiligen am Friedhof war, wurde mir wieder bewusst, dass auch ich mir Gedanken für den Fall meines Todes machen sollte. Ich wohne inzwischen fast das ganze Jahr in meiner Wohnung auf Mallorca und komme nur noch selten nach Wien. Meine Enkelin kommt mich häufig besuchen und genießt die Sonne mit mir. Ich möchte daher, dass meine Enkelin die Wohnung nach meinem Tod bekommt. Meine andere Enkelin soll meine Wohnung in Wien, in der sie ohnehin schon wohnt, bekommen.

Meine beiden Söhne haben eigene Wohnungen und auch immer wieder gesagt, dass es ihnen in Mallorca nicht gefällt. Sie sollen sich den Rest, der ohnehin auch nicht wenig ist, teilen. Muss ich für so eine Regelung ein Testament machen?

Gerti L., Wien

Liebe Frau L., Sie schreiben, dass Sie Ihren Lebensabend auf Mallorca verbringen. Zuerst stellt sich daher die Frage, welche Rechtsordnung überhaupt für ein Verlassenschaftsverfahren nach Ihrem Tod anwendbar wäre.

Wo jemand verstirbt, spielt dafür keine Rolle. Sehr wohl aber, wo der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte.

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