Ab wann gilt unerwünschte Kontaktaufnahme als Stalking?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Ich habe mich vor neun Monaten von meinem Freund getrennt. Seither schickt er mir in unregelmäßigen Abständen an manchen Tagen und auch mitten in der Nacht bis zu 30 SMS, danach ist wieder ein paar Tage Ruhe und dann geht das wieder los. Er hat auch versucht, Kontakt mit meinen Freunden aufzunehmen und auch denen unregelmäßig unzählige Nachrichten geschickt. Die wollen aber auch nichts mehr mit ihm zu tun haben.

Zuerst dachte ich ja, dass es einfach aufhören wird, inzwischen bin ich mir da aber nicht mehr sicher. Kann ich meinen Ex-Freund irgendwie dazu zwingen, damit aufzuhören?

Mathilda K., NÖ

Liebe Frau K., unerwünschte Kontaktaufnahmen nach der Beendigung einer Beziehung sind ein typischer Fall von Stalking und können daher einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre darstellen. So unangenehm das sein mag, ist es daher wichtig, die Nachrichten zu speichern und Kontaktaufnahmen zu notieren, um sie später als Beweise vorlegen zu können.

Das Recht auf Privatsphäre kann verletzt sein, wenn die Kontaktaufnahme in Art, Grund und Umfang eine Intensität erreichen, die den Rahmen des Verträglichen sprengt.

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