Dürfen Autos vom Kundenparkplatz abgeschleppt werden?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Ich habe an einem Sonntag auf einem Kundenparkplatz geparkt und bin ins Kino gegangen. Als ich zurückkam, war mein Auto abgeschleppt. Erst da habe ich das Schild, das bei der Einfahrt zum Parkplatz stand, genau gelesen und gesehen, dass das Parken nur für Kunden für eine Stunde zulässig ist. Als ich das Auto von einem privaten Abschleppdienst abholte, musste ich 300 Euro bezahlen und jetzt habe ich auch noch eine Besitzstörungsklage bekommen.

Ich habe doch überhaupt niemanden behindert! Der Parkplatz war leer und das Geschäft am Sonntag ohnehin geschlossen. Ich halte das für eine totale Abzocke. Ist dieses Vorgehen wirklich zulässig?

Frederike R., Steiermark

Liebe Frau R., Ihre Verärgerung ist verständlich. Unerlaubtes Parken auf Privatparkplätzen wird allerdings regelmäßig mit Besitzstörungsklagen geahndet. Immer wieder kommt es auch dazu, dass Autos von Privatparkplätzen abgeschleppt werden.

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