Inwieweit besteht Unterhaltspflicht für ein volljähriges Kind?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Meine Tochter (demnächst 20 Jahre alt) hat vor zwei Jahren die Schule (Gymnasium) verlassen. Sie möchte die Externistenmatura absolvieren, kommt mit dem Lernen aber nicht so recht voran (es war vereinbart, dass sie nach einem Jahr die Matura machen würde, was sie nicht einhielt). Sie sagte, sie werde demnächst einen Teilzeitjob annehmen und parallel weiter für die Externistenmatura lernen. Bin ich weiterhin unterhaltspflichtig für sie? Kann mein Ex-Mann, bei dem meine Tochter lebt, weiterhin meinen nachehelichen Unterhalt ihretwegen kürzen?

Katharina E., per eMail

Liebe Frau K., Kinder haben gegenüber ihren Eltern bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit einen (Geld)Unterhaltsanspruch. Eine absolute Altersgrenze gibt es nicht. So kann es auch sein, dass Kinder aus gesundheitlichen Gründen nie in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, sodass sie allenfalls sogar ihr Leben lang einen Unterhaltsanspruch haben.

Kommentare