Was gilt es bei Anspruch auf eine Ausgleichszulage zu beachten?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Ich werde in meiner Pension wahrscheinlich eine Ausgleichszulage bekommen. Darf ich trotzdem ins Ausland übersiedeln, oder würde ich dadurch die Ausgleichszulage verlieren? Würde mein Unterhaltsanspruch gegen meinen Ex-Mann berücksichtigt? Würde ein Pflegegeld berücksichtigt? Gibt es Meldepflichten? Welche Einkommen werden da sonst noch angerechnet?

H. S. per eMail

Liebe Frau S., durch die Ausgleichszulage erhalten alle Pensionsberechtigten die gesetzlich festgelegte Mindestpension. Anspruch auf Ausgleichszulage haben daher alle jene Pensionisten, deren Pension (brutto) zuzüglich des sonst anrechenbaren Nettoeinkommens und allfälliger Unterhaltsansprüche einen bestimmten Richtsatz nicht erreicht.

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