Welche Rücktrittsrechte gelten beim Onlineshopping?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Leider gefallen meiner Enkelin meine Weihnachtsgeschenke immer seltener, je älter sie wird. Zum gemeinsamen Shopping hat sie aber leider auch nie Zeit für mich. Ich habe daher immer darauf bestanden, dass die Händler eine Umtauschmöglichkeit auf dem Kassenzettel vermerken.

Meine Enkelin hatte aber auch schon Schwierigkeiten beim Umtauschen. Heuer fährt sie direkt nach Weihnachten weg und hat dann auch keine Zeit zum Umtauschen.

Meine Enkelin hat mir jetzt zum Onlineshopping geraten, weil da der Umtausch für sie dann viel leichter ist. Stimmt das?

Elke K., Klagenfurt

Liebe Frau K., immer mehr Menschen kaufen ihre Weihnachtsgeschenke online. Das liegt wahrscheinlich auch daran, dass tatsächlich bei Onlinekäufen aufgrund der Europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gilt. Von diesem Rücktrittsrecht gibt es zwar Ausnahmen, der typische Warenkauf von Kleidung oder elektronischen Geräten fällt aber unter keine Ausnahme, sodass das 14-tägige Rücktrittsrecht für diese Waren gilt.

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