Ausgenommen vom 14-tägigen Rücktrittsrecht ist der Kauf von Flugtickets, Fahrkarten, Konzertkarten oder Hotelreservierungen für feste Termine, sowie andere Freizeitdienstleistungen mit fixen Terminen. Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware an Sie oder eine andere berechtigte Person, etwa eine Mitbewohnerin. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen, einen Grund müssen Sie nicht angeben. Die meisten Onlinehändler bieten für die Rücktrittserklärung ein Formular auf der Website oder schicken die Rücktrittserklärung gleich mit, die dann nur noch auszufüllen ist.
Nach dem Rücktritt muss der unerwünschte Gegenstand dann natürlich auch wieder an den Onlinehändler zurückgeschickt werden. Die Portokosten für die Rücksendung werden von manchen Onlinehändlern übernommen. Das ist aber nicht verpflichtend. Gerade bei Onlinekäufen von ausländischen Händlern ist es daher ratsam zu überprüfen, ob die Rücksendung kostenlos ist, da die Portokosten sonst womöglich in keinem Verhältnis zum Warenwert stehen.
Benutzen dürfen Sie den gekauften Gegenstand selbstverständlich nicht. Zulässig ist es aber, die Sache auszupacken und zu testen. Kleidungsstücke dürfen also anprobiert, aber nicht tagelang getragen werden. Elektronische Geräte dürfen für einen Funktionstest in Betrieb genommen werden, aber ebenfalls nicht verwendet werden.
Gerade in der Vorweihnachtszeit bieten viele Onlinehändler freiwillig verlängerte Fristen für den Rücktritt bis nach Weihnachten. Das sollten Sie aber vor dem Kauf genau kontrollieren! Nur wenn dies ausdrücklich angeführt ist, gilt eine längere Rücktrittsfrist als 14 Tage, wodurch es möglich ist, Geschenke nicht zu knapp vor Weihnachten zu bestellen und erst nach Weihnachten wieder zurückzusenden, falls das Geschenk tatsächlich nicht gefällt. Richtig ist, dass es im stationären Handel grundsätzlich überhaupt kein Recht auf Umtausch oder Rücktritt vom Kauf gibt. Diese Möglichkeit bietet nur der Onlinehandel. Gerade vor Weihnachten sind aber viele Händler schon wegen der Konkurrenz aus dem Internet bereit, ebenfalls ausdrücklich einer Rückgabe oder einem Umtausch nach Weihnachten zuzustimmen.
rechtpraktisch@kurier.at
Kommentare