Getrennte Eltern: Wer hat das Kontaktrecht zu Weihnachten?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Wie jedes Jahr gibt es leider Streit mit meinem Ex-Mann über die Betreuung unserer Kinder (5 und 9 Jahre) zu Weihnachten. Wir haben vor 3 Jahren bei Gericht eine Vereinbarung geschlossen, nach der die Kinder den 23.12. bis 18.30 mit ihrem Vater verbringen und er sie dann am 26.12. um 9.00 Uhr von mir holt und sie um 18.30 Uhr wieder zurückbringt. Mein Ex-Mann will die Kinder aber unbedingt bis 24.12. zu Mittag haben und schon am 25.12. um 9.00 wieder holen, „weil die Kinder ja schon viel älter sind“. Ich habe das abgelehnt und jetzt droht mein Ex-Mann mir, die Kinder einfach trotzdem erst am 24.12. zu bringen. Darf er das einfach so?

Ilse B., Salzburg

Liebe Frau B., gerade zu Weihnachten gibt es bei vielen getrennt lebenden Eltern oft sehr emotional geführten Streit über die gemeinsame Zeit mit den Kindern.

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