Eine für alle Kinder geeignete Patentlösung gibt es leider nicht. Wichtig ist es daher, immer auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen und diese bei der Regelung der Kontaktzeiten gerade zu Weihnachten in den Vordergrund zu stellen.
Bei allem Verständnis dafür, dass Eltern insbesondere zu Weihnachten Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen, ist es wichtig, diese Zeit so einzuteilen, dass die Bedürfnisse der Kinder im Vordergrund stehen. Natürlich spielt bei der Regelung der Kontaktzeiten auch das Alter der Kinder eine Rolle und daher macht es Sinn, sich nach drei Jahren zu überlegen, ob die damals getroffene Regelung für die Kinder noch passt, oder hier Anpassungen zum Wohl der Kinder vorgenommen werden müssen.
Häufig verbringen Kinder den Abend des 24. Dezember im Haushalt des hauptbetreuenden Elternteils. Viele Eltern vereinbaren aber auch einen jährlichen Wechsel. Von einer „Teilung“ des 24. 12., wodurch die Kinder etwa den Vormittag mit dem einen und den Nachmittag/Abend mit dem anderen Elternteil verbringen, wird meist abgeraten. Diese Lösung mag auf den ersten Blick praktisch erscheinen, da der Vormittag dann noch für Vorbereitungen ohne die Kinder genutzt werden kann, stellt sich aber vor allem bei kleinen Kindern oft als Überforderung heraus.
Immer wieder zu Tränen führt auch ein sehr frühes Abholen am 25. Dezember, da den Kindern so die Möglichkeit genommen wird, die neuen Spielsachen auszuprobieren.
Gänzlich abgeraten wird in den meisten Fällen davon, den Abend des 24. Dezember gemeinsam zu verbringen. Das wäre nur dann zum Wohle der Kinder sinnvoll, wenn sich die getrennt lebenden Eltern wirklich gut verstehen.
In allen anderen Fällen führt dies gerade zu Weihnachten zu Spannungen, die sehr häufig in heftigen Streits eskalieren. Auch wenn es für viele Eltern nicht leicht sein mag, den 24. Dezember ohne ihre Kinder zu verbringen, ist es in sehr vielen Fällen zum Wohl der Kinder notwendig, dass diese den 24. Dezember und zumindest bis Mittag des 25. Dezember bei einem Elternteil verbringen und davor und danach Zeit mit dem jeweils anderen Elternteil.
Die von Ihrem Ex-Mann vorgeschlagenen Änderungen scheinen daher auf den ersten Blick nicht dem Wohl Ihrer doch noch sehr jungen Kinder zu entsprechen. Jedenfalls unzulässig wäre es, die Kinder entgegen einer gerichtlichen Vereinbarung einfach erst am nächsten Tag zurückzubringen.
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