Wann ist eine Pflichtteilsminderung zulässig?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Nach meiner Scheidung vor 30 Jahren wurden meine beiden Kinder von meiner Ex-Frau so gegen mich aufgehetzt, dass bis heute keine familienähnliche Beziehung besteht. Allenfalls habe ich meine Kinder ein bis zwei Mal jährlich in einem Kaffeehaus für wenige Stunden getroffen. 2016, nach einer schweren Erkrankung meiner Frau, wollte ich meine Verlassenschaft regeln und habe beiden Kindern angeboten, ihnen Geld für einen Pflichtteilsverzicht zu geben. Daraufhin hat mich mein Sohn letztklassig per eMail beschimpft, weil er den Betrag für zu gering hielt.

Seither habe ich wieder gar keinen Kontakt mehr zu beiden Kindern. Kann ich beiden Kindern den Pflichtteil kürzen? Wer müsste die Zerrüttung nachweisen? Wäre es besser, sich zumindest mit einem der beiden Kinder doch auf einen Pflichtteilsverzicht zu einigen?

S.A., per eMail

Lieber Herr A., es tut mir leid, dass das Verhältnis zu Ihren Kindern so schlecht ist.

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