Nur in Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark, Kärnten, dem Burgenland und Wien besteht eine Helmpflicht für Kinder. In Tirol und Vorarlberg gibt es weiterhin keine gesetzliche Helmpflicht für Kinder. Vorarlberg hat allerdings eine öffentliche Empfehlung für das Tragen von Skihelmen ausgesprochen.
In Salzburg muss daher Ihr 12-jähriger Sohn im Rahmen der Wintersportausübung verpflichtend einen Wintersporthelm tragen, Ihren 16-jährigen Sohn trifft diese Verpflichtung nicht mehr. Der Kopfschutz ist nicht nur beim Skifahren, sondern beispielsweise auch beim Snowboarden oder beim Rodeln auf präparierter Piste zu tragen. Selbstverständlich gilt diese Helmpflicht auch beim Skifahren in einem Skikurs. Es ist davon auszugehen, dass ein Skilehrer Ihren 12-jährigen Sohn gar nicht im Skikurs mitnehmen würde, wenn dieser keinen Skihelm dabei hätte.
Ihre Frau, Sie und Ihr 16-jähriger Sohn, so wie alle über 15-Jährigen unterliegen in keinem Bundesland einer Skihelmpflicht. Da durch das Tragen eines Skihelms schwere Unfälle und Körperverletzungen, insbesondere schwere Kopfverletzungen, vermieden werden können, ist ein Skihelm aber auch für Erwachsene bei der Wintersportausübung zu empfehlen. Dazu kommt in Ihrem Fall auch die Vorbildwirkung für Ihre Söhne.
Kontrollen der Helmpflicht sind im Gesetz nicht vorgesehen. Die Polizei oder eigene Pistenaufsichtsorgane sind berechtigt, auf die Helmpflicht hinzuweisen. Verwaltungsstrafen gibt es aber keine, wenn ein Kind keinen Helm trägt.
Bei Verstoß gegen die Helmpflicht könnte es im Falle eines Unfalls zu Problemen mit der Versicherung und/oder dem Unfallgegner kommen. Die Versicherung könnte sich weigern, die Unfallkosten zu übernehmen. Falls eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegt, könnte ein Mitverschulden der Eltern des verletzten Kindes gegeben sein und Schmerzengeldansprüche, sowie sonstige Ansprüche entsprechend gekürzt werden.
In einer ganz aktuellen Entscheidung aus Deutschland (München) hat das Gericht bei einem Skiunfall in Tirol auch bei einem erwachsenen Unfallopfer ohne Helm ein Mitverschulden gesehen. Die verletzte Skifahrerin trug keinen Skihelm, die erlittenen Kopfverletzungen hätten aber durch das Tragen eines Skihelms vermieden werden können. Das deutsche Gericht sah daher ein Mitverschulden bei der verletzten Skifahrerin und sprach ihr daher nur die Hälfte der Behandlungskosten zu.
Auch wenn dies noch eine Einzelfallentscheidung aus Deutschland ist, ist es auf jeden Fall ratsam, Ihre ganze Familie mit Skihelmen auszustatten. Diese können auch bei allen Skiverleihs oder direkt bei den meisten Skischulen ausgeborgt werden.
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