Helmkameras: Was ist verboten, was ist erlaubt?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Dürfen private Personen eigentlich eine Helmkamera auf Straßen oder Skipisten benutzen? Ich beobachte beim Spazierengehen immer öfter Personen, die mit solchen Kameras praktisch alles filmen, was ihnen über den Weg läuft. Wahrscheinlich werde ich dann auch ohne mein Einverständnis gefilmt.

Ist eine solche Filmerei oder auch die Veröffentlichung im Internet überhaupt erlaubt? Wie ist das mit den in Autos fix montierten Kameras? Sind die erlaubt? Könnten diese Videos als Beweis bei einer Straftat verwendet werden?

Gloria K., per eMail

Liebe Frau K., grundsätzlich ist das Filmen mit Helmkameras aus privatem Dokumentationsinteresse erlaubt, das Veröffentlichen jedoch nicht.

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