Welche Konsequenzen kann eine außereheliche Beziehung haben?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Ich lebe derzeit in Trennung von meiner (Noch)-Ehefrau. Wir wohnen noch im gemeinsamen Haushalt und beginnen demnächst eine Mediation, um hoffentlich eine einvernehmliche Ehescheidung aushandeln zu können. Es gibt zwar viele Gründe für die Trennung, aber bisher ist keiner von uns fremdgegangen. Jetzt habe ich jemanden kennengelernt und befürchte, dass meine (Noch)-Ehefrau mir daraus "einen Strick dreht" und ich massive Probleme bekomme, wenn ich ihr davon erzähle. Kann ich mich schon auf die neue Frau einlassen? Wie soll ich mich verhalten?

S. G., per eMail

Lieber Herr G., Ihre Sorge ist nicht unbegründet. Fremdgehen, also eine außereheliche Beziehung zu einer anderen Frau, stellt grundsätzlich eine Eheverfehlung dar.

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