Haftet man nach der Scheidung für die Schulden des Ehepartners?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Meine Eltern sind seit 3 Monaten geschieden, die Scheidung erfolgte im Einvernehmen. Im Scheidungsvergleich steht, dass „jeder für seine Schulden haftet“. Jetzt stellt sich heraus, dass mein Vater, der während der Ehe ein Geschäft betrieben hat, hohe Schulden hat, von denen meine Mutter gar nichts wusste. Ich habe den Verdacht, dass meine Mutter „aus Versehen“ womöglich während der Ehe eine Bürgschaft oder einen Kredit unterschrieben hat. Meine Mutter ist ziemlich sicher, nie etwas in einer Bank unterschrieben zu haben. Aber ist es möglich, dass man zuhause einen Kredit oder eine Bürgschaft unterschreibt? Kann meine Mutter jetzt noch etwas tun, falls sie tatsächlich für einen Kredit haftet?

V. S., per eMail

Liebe Frau S., grundsätzlich ist es möglich, dass ein Darlehnsvertrag oder auch eine Bürgschaft außerhalb von Bankräumlichkeiten unterschrieben wird. 

Kommentare