Recht praktisch: Kann ich ohne Testament von meinem Lebensgefährten erben?

Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Mein geliebter Lebensgefährte Franz ist im Sommer verstorben. Auch wenn wir nur zwei Jahre zusammen waren, waren wir unzertrennlich und haben auch gemeinsam gelebt. Franz hatte keine Kinder und auch seine Eltern sind schon vorverstorben, ich war also seine ganze Familie.

In einer letztwilligen Verfügung hat er einem guten Freund sein Auto vermacht und einer Freundin ihr Lieblingsbild.

Ich bin mir sicher, dass sein restliches Vermögen an mich gehen sollte. Eine Freundin hat mir allerdings erzählt, dass das womöglich nicht so einfach ist, weil wir nicht verheiratet waren. Macht das heutzutage wirklich noch so einen Unterschied?

Gertrude T., Steiermark

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