Recht praktisch: Habe ich das Recht, gekaufte Sachen umzutauschen?

Recht praktisch: Habe ich das Recht, gekaufte Sachen umzutauschen?
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Mein Mann und ich haben gerade unseren 1. Hochzeitstag gefeiert. Zu diesem Anlass wollte ich ihm einen Goldring schenken. In einem netten Geschäft in der Innenstadt habe ich dem Juwelier klar gesagt, wonach ich suche und ich habe einen schönen kleinen Goldring mit blauem Stein um 450 Euro ausgesucht. Mein Mann hat jedoch bei der Übergabe schnell erkannt, dass er nur aus vergoldetem Silber war! Ich habe mich natürlich geärgert, dass ich so in die Irre geführt wurde. Ich weiß, dass mein Mann sich einen Goldring gewünscht hat! Im Geschäft hat sich der Juwelier nur entschuldigt und gemeint, der Ring sei unabsichtlich in der falschen Vitrine gewesen, da könne er jetzt nichts machen, auch weil der Preis tatsächlich für das Modell, das ich gekauft habe, stimmt. Das kann doch nicht sein! Habe ich nicht ein Recht gekaufte Sachen innerhalb einer gewissen Zeit umzutauschen, gerade wenn mir etwas Falsches angedreht wurde?

Tassilo S., Kärnten

Lieber Herr S.,

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