Recht praktisch: Darf mein Sohn einfach seinen Laptop verkaufen?

Recht praktisch: Darf mein Sohn einfach seinen Laptop verkaufen?
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Mein Sohn ist heuer in die sechste Klasse Gymnasium gekommen. Da in der Schule in vielen Fächern ab jetzt ein Laptop benötigt wird, habe ich ihm zum Schulbeginn einen neuen geschenkt. Jetzt, zwei Wochen später, als ich ihn mir kurz ausborgen wollte, hat er mir gebeichtet, dass er ihn auf einer Plattform im Internet verkauft hat. Ich bin entrüstet, dass er das als 15-Jähriger schon machen darf, auch weil ihn ein Erwachsener sichtlich abgezockt hat und deutlich weniger gezahlt hat, als er wert war. Wir können um das Geld jetzt nicht einmal einen neuen Laptop besorgen. Gibt es eine Möglichkeit, mehr Geld zu bekommen oder den Laptop zurückzuholen?

Ferdinand G., Vorarlberg

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