Lieber Herr R., ich kann Sie beruhigen. Sorgen wegen der Begräbniskosten müssen Sie sich nicht machen. Wenn die Kosten einer Beisetzung nicht durch den Nachlass des Verstorbenen selbst gedeckt werden können und es keine nahen Angehörigen gibt, die die Kosten des Begräbnisses übernehmen wollen oder können, werden die Kosten der Bestattung vom Land oder der Gemeinde übernommen. Früher wurde dies als Armenbegräbnis bezeichnet, heute sprechen die Behörden von einer Sozialbestattung.
Diese Bestattungen werden zwar schlicht, aber dennoch pietätvoll abgehalten. In der Regel findet eine Feuerbestattung statt, da diese die günstigste Variante darstellt.
Sollte der Verstorbene sich bereits zu Lebzeiten eine bestimmte Bestattungsart gewünscht haben und dies schriftlich festgehalten haben, so wird nach Möglichkeit auch der Wunsch des Verstorbenen berücksichtigt. Dies allerdings nur, solange die Wünsche den finanziellen Rahmen nicht sprengen. So sind in manchen Fällen auch Erdbestattungen oder sogar Seebestattungen als Sozialbestattungen möglich.
Generell werden nur die erforderlichen Kosten wie Gebühren, Sarg oder Urne, Kosten für einen Trauerredner und gegebenenfalls die Sargträger, sowie für diverse Behördenwege von der Gemeinde übernommen. Nicht erstattet werden hingegen Kosten für eine dauerhafte Grabpflege, Kondolenzanzeigen oder einen Leichenschmaus. Diese Kosten müssen von den Hinterbliebenen selbst getragen werden.
Allein in Wien finden jährlich mehrere hundert Sozialbegräbnisse statt, österreichweit mehr als tausend. An den meisten Sozialbestattungen nehmen auch Hinterbliebene teil, sodass sich die Sozialbestattungen von anderen Bestattungen nur dadurch unterscheiden, dass sie auf das Notwendigste reduziert werden, sonst aber wie alle Bestattungen ablaufen und manchmal gar nicht als solche erkennbar sind.
Wenn Ihr Vater daher vermögenslos verstirbt, sodass die Verlassenschaft die Kosten der Beisetzung nicht abdeckt, sind Sie als Sohn nicht verpflichtet, für die Kosten der Bestattung aufzukommen. Sie müssen sich daher auch keine Sorgen wegen der Begräbniskosten mehr machen.
Der zuständige Notar wird nach dem Tod Ihres Vaters mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie zu einem gemeinsamen Termin einladen.
Wenn Sie keine Angaben über das Vermögen und/oder die Schulden Ihres Vaters machen können, wird der Notar etwa durch Anfragen an Banken feststellen, ob die Verlassenschaft nach Ihrem Vater überschuldet ist. In diesem Fall können Sie vor dem zuständigen Notar erklären die Erbschaft nicht antreten zu wollen.
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