Kann ich meinen "Mädchennamen" wieder annehmen?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Nach meiner Scheidung vor vielen Jahren habe ich den Nachnamen meines Ex-Mannes behalten. Mit dem Namen verbindet mich zwar nichts, aber ich wollte damals den gleichen Nachnamen wie unsere Tochter haben. Meine Tochter plant nun, im Herbst selbst zu heiraten und den Namen ihres Mannes anzunehmen. Jetzt überlege ich, ob ich nicht meinen Mädchennamen wieder annehme, da mich nach der Hochzeit meiner Tochter mit dem Namen meines Ex-Mannes gar nichts mehr verbindet. Geht das? Wo müsste ich das beantragen?

Gabi F., Graz

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