Darf ich meine Ferienwohnung an Touristen vermieten?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Ich habe eine Ferienwohnung an einem See. Wenn ich die Wohnung nicht selbst nutze, biete ich sie auf einer entsprechenden Plattform für andere Gäste an. Heuer boomt das geradezu, weil offenbar alle Urlaub in Österreich machen wollen. Als ich letzte Woche selbst in der Wohnung war, hat mich ein Nachbar angesprochen und mich gefragt, ob ich überhaupt eine Gewerbeberechtigung habe. Außerdem wäre die Vermietung an Touristen gar nicht zulässig, weil das laut Wohnungseigentumsvertrag nicht erlaubt sei. Er ärgert sich offenbar über die wechselnden Gäste und will mir Schwierigkeiten machen. Kann ich Probleme bekommen?

Franz L., Kärnten

Lieber Herr L., bei einer touristischen Kurzzeitvermietung von Wohnungen sind mehrere rechtliche Aspekte zu beachten.

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