Kann der Kindesunterhalt bei "Unterbetreuung" erhöht werden?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Ich habe mich vor zwei Jahren vom Vater meiner beiden vierjährigen Zwillingssöhne getrennt. Der Vater zeigte überhaupt kein Interesse an seinen Kindern und war mit der Betreuung der beiden Kleinkinder auch völlig überfordert. Die Kinder haben ihn daher fast zwei Jahre nicht gesehen. Nun möchte er doch wieder Kontakt und es finden sehr unregelmäßige Kontakte im Besuchscafé statt, die aber immer wieder vom Vater meiner Söhne abgesagt werden. Manchmal kommt er auch einfach nicht. Er zahlt aber regelmäßig Kindesunterhalt.

Bei einer Freundin wurde nun der Kindesunterhalt für ihre Tochter gekürzt, weil deren Vater angeblich die Kinder "überbetreut". Kann ich den Kindesunterhalt für unsere Söhne dann auch erhöhen lassen, weil ihr Vater "unterbetreut"? Hannah M., Salzburg

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