Ist ein per Handschlag versprochenes Erbe gültig?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Mein Lebensgefährte hat vor zehn Jahren seinem Freund versprochen, ihm seine Eigentumswohnung zu vererben, weil dieser ihm damals Geld geborgt hat. Inzwischen habe auch ich ihm Geld geborgt und finde die Abmachung mit seinem Freund unfair und bin damit nicht einverstanden. Mein Lebensgefährte meint, die Handschlag-Abmachung gilt aber auch ohne Notar. Stimmt das? Kann mein Lebensgefährte mir die Wohnung nicht mehr hinterlassen?

Anna M., per eMail

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