Liebe Frau P., der Tod eines geliebten Haustieres kann bei manchen Menschen tatsächlich ähnlich schwere Trauerreaktionen auslösen wie der Tod eines nahen Angehörigen.
Nach ständiger Rechtsprechung gebührt nahen Angehörigen einer getöteten oder schwerst verletzten Person für den bei ihnen verursachten „Schockschaden“ Schmerzengeld. Als nahe Angehörige gelten dabei Eltern, Kinder, Ehegatten und Lebensgefährten. Bei einer intensiven Gefühlsbindung zählen auch Geschwister zu den nahen Angehörigen, die Anspruch auf Schmerzengeld aufgrund eines „Schockschadens“ haben. Geschützt ist also die Kernfamilie, sohin derart nahestehende Angehörige, bei denen eine Schockreaktion als typisch für jeden angenommen wird. Schockschäden mit Krankheitswert bei Tod eines nahen Angehörigen sind vom Schädiger immer zu ersetzten. Reiner Trauerschmerz, sohin eine Trauerreaktion ohne Krankheitswert wäre vom Schädiger erst bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu ersetzen.
Die von Ihnen geschilderte Trauerreaktion Ihrer Nachbarin spricht dafür, dass diese tatsächlich einen Schockschaden mit Krankheitswert erlitten hat. Insbesondere die geschilderte Notwendigkeit einer psychotherapeutischen und medikamentösen Behandlung spricht für eine Trauerreaktion mit Krankheitswert. Wäre diese Trauer daher die Reaktion auf den Tod eines nahen Angehörigen, stünde Ihrer Nachbarin jedenfalls Schmerzengeld zu.
Tatsächlich gibt es einige Gerichtsentscheidungen, in denen Personen, deren geliebte Haustiere durch das Verschulden eines anderen starben, ein Schmerzengeld zugesprochen wurde. So wurde einem Mädchen, das nach dem Tod des Hundes seiner Mutter eine Depression erlitt, Schmerzengeld zugesprochen. Auch eine andere Hundehalterin, deren Tier in ihrem Beisein mit zwei Messerstichen getötet wurde und die dadurch eine beträchtliche akute Belastungsreaktion erlitt, erhielt Schockschmerzengeld. Ebenso wurde einer anderen Hundehalterin für psychische Beeinträchtigung mit Krankheitswert Schmerzengeld zugesprochen, deren Hund in ihrem Beisein von einem anderen Hund tödlich verletzt wurde.
Der Stellenwert von Haustieren hat in den letzten Jahren sicher zugenommen. Bei manchen Menschen ersetzen Haustiere menschliche Bezugspersonen, weshalb viele Menschen nachvollziehen können, dass auch die Tötung des geliebten Haustieres einen schweren Schock auslösen kann.
Erst vor Kurzem wurde vom Obersten Gerichtshof aber der Zuspruch für Schmerzengeld aufgrund eines Schockschadens nach dem Tod eines Hundes erneut abgelehnt, da die Hundehalterin die gefährliche Situation mitverschuldete.
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