Haus samt Inventar gekauft: Kann ich das Sparbuch behalten?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Ich habe vor einem halben Jahr aus einer Verlassenschaft ein Haus samt Inventar gekauft. Es gab ein Sachverständigengutachten, aus dem sich der Kaufpreis ergab. Darin war auch das Inventar geschätzt worden, allerdings kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass das Inventar wertlos war. Der Erbe wollte das Haus nicht räumen und hat es daher samt dem vermeintlich wertlosen Inventar verkauft.

Im Kaufvertrag steht auch, dass ich das Haus ungeräumt, also mit allen darin verbleibenden Fahrnissen übernehmen werde. Die meisten Möbel waren auch wirklich nicht mehr zu gebrauchen und wurden von uns entsorgt.

Bei der Räumung haben wir aber in einem Kästchen ein Sparbuch mit einem Einlagestand von 40.000 Euro gefunden. Dürfen wir das behalten?

Franz P., Burgenland

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