Liebe Frau L., in Österreich besteht grundsätzlich keine allgemeine Impfpflicht. Es gibt allerdings einen immer wieder aktualisierten Impfplan.
Der Impfplan Österreich 2020 sieht 19 Impfungen vor. Nicht alle im Impfplan empfohlenen Impfungen sind allerdings bereits für Kindergartenkinder empfohlen. Kinder bis 15 Jahre werden gegen bestimmte Krankheiten kostenlos geimpft, damit finanzielle Überlegungen der Eltern keine Rolle spielen müssen.
Laut Impfplan 2020 verursacht beispielsweise die Influenza jedes Jahr über 1.000 Todesfälle, darunter auch Todesfälle bei zuvor vollkommen gesunden Kindern. Schon vor der derzeitigen Covid-19-Pandemie wurde daher im Impfplan 2020 empfohlen, die Durchimpfungsraten gegen Grippe deutlich zu erhöhen. Da es sich aber um bloße Empfehlungen handelt, hat die Nichtbefolgung für Eltern keine unmittelbaren rechtlichen Folgen.
Gerade weil etwa die Fälle von Masernerkrankungen in den letzten Jahren stark zugenommen haben, aber natürlich auch jetzt im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie, wird immer wieder über eine „kleine Impfpflicht“ für Kinder diskutiert, die in öffentlichen Kinderkrippen, Kindergärten oder Volksschulen betreut werden.
Dies auch deshalb, da vor allem Säuglinge und Kleinkinder vom Impfschutz der älteren Kinder profitieren, solange sie selbst noch nicht geimpft werden können. Von diesem sogenannten „Herdenschutz“ profitieren auch andere Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, etwa Krebspatienten oder hochbetagte Personen, die selbst nicht geimpft werden können.
Grundsätzlich zulässig ist es, dass privat geführte Kindergärten Impfungen gegen bestimmte Krankheiten als Voraussetzung für die Aufnahme verlangen. Ein verpflichtender Impfschutz für Kinder beim Eintritt in eine öffentliche Betreuungseinrichtung ist aber weiterhin umstritten und besteht derzeit nicht.
Eltern können grundsätzlich nach Einholung ärztlichen Rats selbst entscheiden, welche Impfungen ihr Kind bekommen soll und welche es nicht bekommen soll. Diese Entscheidungsfreiheit endet aber dort, wo das Kindeswohl gefährdet wird, da jedes Kind das Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung hat.
Wenn das Kindeswohl der nicht geimpften Kinder daher durch die Entscheidung, alle Impfungen gegen den ausdrücklichen Rat des Kinderarztes abzulehnen, ernstlich und konkret gefährdet wird, könnte den Eltern allenfalls sogar ein Entzug der Obsorge für den Bereich „Gesundheitsversorgung“ für ihre Kinder drohen.
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