Darf der Vater den Unterhalt nicht mehr zahlen?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien.
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Mein Sohn ist 17 Jahre alt und hat letztes Jahr die Schule abgebrochen, weil er eine Lehre machen wollte. Er hat sehr viele Bewerbungen geschrieben, aber leider nur Absagen bekommen. Immer wieder hieß es auch, dass jetzt wegen der Corona-Pandemie keine Lehrstellen vergeben werden. Eigentlich macht er daher seit fast einem Jahr keine Ausbildung mehr, obwohl er das dringend will. Im Mai hat sein Vater mit diesem Argument die Unterhaltszahlungen eingestellt. Aber unser Sohn will ja eine Ausbildung machen! Kann der Vater trotzdem einfach so den Unterhalt nicht mehr zahlen?

Stephanie A., Wien

Liebe Frau A., grundsätzlich haben Kinder bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit einen Unterhaltsanspruch gegen ihre unterhaltspflichtigen Eltern. Als selbsterhaltungsfähig gilt ein Kind unabhängig von seinem Alter, sobald es eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und ein Einkommen erzielt, durch das es sein Leben selbst finanzieren kann. Die Einkommenshöhe für die Selbsterhaltungsfähigkeit entspricht normalerweise in etwa dem Ausgleichszulagenrichtsatz. Dieser beträgt heuer 1.000 € monatlich.

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