Verpatzter Urlaub: Steht uns eine Entschädigung zu?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien.
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Nach mehr als einem Jahr Pandemie haben wir uns schon so auf unseren Urlaub gefreut! Leider war von Erholung aber keine Spur! Zuerst ging unser Flug erst mit großer Verspätung los und wegen der Verspätung hat dann auch der Shuttleservice nicht geklappt. Als Letzte im Hotel hat man uns dann im wohl hässlichsten Zimmer untergebracht. Das Zimmer hatte weder den versprochenen Balkon mit Meerblick, noch eine funktionierende Klimaanlage. Dafür kamen unangenehme Küchengerüche und viel Lärm beim Fenster herein. Ich habe auch Kakerlaken gesehen. Alle unsere Versuche der Reklamation vor Ort sind gescheitert, weil es offenbar kein anderes freies Zimmer mehr gab. Dann hatte mein Mann auch noch eine Salmonellenvergiftung. Steht uns wenigstens eine Entschädigung zu?

Elisabeth P., Graz

Liebe Frau P., es tut mir sehr leid, dass Sie nach dieser sicher sehr anstrengenden Zeit dann auch noch einen so unerfreulichen Urlaub hatten. Seit dem Jahr 2018 regelt das Pauschalreisegesetz Ihre Entschädigungsansprüche.

Kommentare