Expertin im Chat zum Coronavirus: Ist es zumutbar, in ein Flugzeug zu steigen?

Eine Frau aus den Niederlanden und ihre Freundin aus Großbritannien am Flughafen Josep Tarradellas Barcelona-El Prat.
Viele Leser meldeten sich via Telefon und eMail. Barbara Forster, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich, stand Rede und Antwort.

Expertin Barbara Forster, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich, stand am Donnerstag am KURIER-Telefon für Leser-Fragen zum Thema "Reisen in Zeiten von Coronavirus" zur Verfügung (Antworten siehe unten).

Sind noch Fragen offen geblieben? Infektiologe Heinz Burgmann von der MedUni Wien steht am Freitag, 28.02., von 13 bis 14 Uhr am KURIER-Telefon unter 01 / 526 57 60 für Ihre Fragen zur Verfügung. eMail-Anfragen an ihn können an gesundheitscoach@kurier.at gestellt werden.

Expertin im Chat zum Coronavirus: Ist es zumutbar, in ein Flugzeug zu steigen?

Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum am KURIER-Telefon.

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Expertin im Chat: Verbraucherschützerin beantwortet Fragen zum Coronavirus

  • |Stefan Hofer

    Wir verabschieden uns

    Und damit schließen wir unseren Live-Chat zum Thema "Reisen in Zeiten des Coronavirus" und bedanken uns recht herzlich für Ihr Interesse.

  • |Stefan Hofer

    Wir (Familie 4 Personen) haben 2019 einen 3-wöchigen Urlaub (vom. 26.03.-17.04.2020) nach Japan geplant. Größenteils wurde die Reise (Flug mit ANA, Unterkünfte via AirBnB) gebucht und bereits bezahlt.

    Zu den Unterkünften: Das sind Verträge mit japanischen Privatpersonen, die ihre Zimmer oder Wohnungen vermieten. Da kommt japanisches Recht zu tragen. Ob es in diesem Fall wegen des Coronavirus kostenlos möglich ist, vom Vertrag zurückzutreten, kann ich nicht beurteilen.

    Buchungen über Airbnb sind zum Teil bis kurz vor Reiseantritt kostenlos oder gegen eine kleine Gebühr stornierbar. Wenn dem nicht so sein sollte, können Sie mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und schauen, ob dieser Verständnis für die Situation hat und er zu einer einvernehmlichen Lösung bereit ist.

    Zum Flug: Der Inhalt des Vertrages ist die Beförderung von Österreich nach Japan. Solange beide Flughäfen offen sind, kann der Vertrag erfüllt werden. Derzeit gibt es unseres Wissens keine Meldung der WHO, dass Flugreisen generell vermieden werden sollten. Es wird daher hier wahrscheinlich keinen Rechtsanspruch geben, den Ticketpreis zur Gänze zurückerstattet zu bekommen. Falls sich in Japan schwere Erkrankungen mit dem Virus in Zukunft ergeben sollten, kann es sein, dass die Fluglinie den Passagieren eine Umbuchung oder sogar ein kostenloses Storno anbietet. Bezüglich mancher Flughäfen in China ist das von manchen Airlines gemacht worden.

  • |Stefan Hofer

    Wir reisen Ende März in die Türkei. Morgen ist ein Sprung bei den Stornogebühren. Was tun?

    Einen kostenlosen Rücktritt kann man immer erst kurz davor einwenden. Wenn es erstens genau zu dem Zeitpunkt und zweitens genau dort, wo Sie in der Türkei hinfahren wollen, es unzumutbar gefährlich ist, ist ein kostenloser Rücktritt möglich.

    Und natürlich wichtig: Zum Zeitpunkt der Buchung war noch alles ruhig vor Ort und die Lage nicht absehbar. Die Entscheidung, fliegen oder nicht, kann Ihnen niemand abnehmen. Ihr Vertragspartner ist jedenfalls der Reiseveranstalter, an den müssen Sie sich wenden.

  • |Stefan Hofer

    Wir fliegen heute auf die Malediven, es ist ein Direktflug. Ich habe auch bei der Airline angerufen, es sollte demnach kein Problem sein. Was meinen Sie?

    Rufen Sie bitte beim Außenministerium an.

  • |Stefan Hofer

    Wir haben eine Pauschalreise nach Schanghai im April gebucht. Was sollen wir tun?

    Wichtig ist, dass Sie sich informiert halten, welche Punkte der Pauschalreise überhaupt durchgeführt werden können. Wenn ein Großteil der Reise gar nicht durchgeführt werden kann, dann haben Sie Ansprüche. Wichtig ist, dass Sie die genaue Beschreibung der Reise haben. Mit welchen Sehenswürdigkeiten, die besichtigt werden sollen - etwa der Chinesischen Mauer - wird geworben? Wenn bis Anfang April das alles wieder offen hat, bleibt noch die Frage, ob es unzumutbar gefährlich ist, dorthin zu reisen, weil man sich mit Coronavirus anstecken könnte? Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, ist es nicht Ihr Problem, ob die von Ihnen erwähnten Flugtickets schon ausgestellt sind. Fragen Sie aber generell bitte bei der chinesischen Botschaft nach.

  • |Stefan Hofer

    Wann werden Flugtickets, die man direkt bei der Fluggesellschaft erworben hat, refundiert, wenn man wegen der Gefahr einer Ansteckung nicht fliegen möchte?

    Wenn die Fluglinie selbst den Flug annulliert, weil Start- oder Landeflughafen gesperrt wird, weil es gefährlich ist (etwa in China oder in Norditalien), dann bekommen Sie Ihr Geld zurück. Dann gibt es auch Fälle, wo die Airline den Flug grundsätzlich durchführen würde, aber den Passagieren anbietet, kostenlos umzubuchen oder zurückzutreten, weil es wirklich gefährlich ist.

  • |Stefan Hofer

    Wir fahren mit der Aida auf die Kanaren und nach Madeira, ab dem 28. März. Sollen wir die Reise antreten?

    Wenn Sie jetzt stornieren, zahlen Sie Stornogebühren, die sind aber noch relativ niedrig. Wenn es kurz vor Reiseantritt unzumutbar wird, ist ein Rücktritt kostenlos, andernfalls sind die Stornogebühren höher. Wie schon zuvor einmal erwähnt, ein Pokerspiel.

  • |Stefan Hofer

    Meine Frau hat eine Reise nach Barcelona gebucht, über Opodo. Wenn der theoretische Fall eintritt, dass wir dort bleiben müssen, was passiert dann?

    Wenn Flug und Hotel getrennt gebucht werden, ist das - so wie Sie das geschildert haben - keine Pauschalreise. Bei einer Pauschalreise ist es ja klar geregelt.

    Wenn Sie jetzt, angenommen, den Heimflug wegen Quarantäne verpassen, ist das salopp gesagt Ihr Pech. Die Fluglinie führt ja den Flug durch, andere Fluggäste wären ja am Flughafen, nur Sie wären in Quarantäne im Hotel. Wenn so etwas passiert, würde ich sofort mit der Fluglinie Kontakt aufnehmen. Opodo brauchen Sie nicht kontaktieren, da beißen Sie sich die Zähne aus. Ich würde Ihnen abraten, über ein Online-Reiseportal zu buchen. Wir raten dazu, zu einem Reisebüro ums Eck zu gehen, da sitzen Profis. Wenn Sie  lieber im Internet selber buchen, gehen Sie direkt auf die Website der Airline, etwa der Austrian.

  • |Stefan Hofer

    Vom 3. -13. April 2020 haben meine Frau und ich eine Reise in den Oman (Ruefa-Gruppenreise) gebucht. Im Iran gegenüber gibt es Coronavirusbefall. Sollen wir die Reise Anfang April antreten oder uns um ein Storno bemühen?

    Einen kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag kann man immer erst kurz vor dem geplanten Antrittsdatum einwenden. Bis April kann sich die Lage wieder verändern. Wenn Sie jetzt schon stornieren, kostet das Stornogebühr. Wenn Sie zuwarten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird es unzumutbar gefährlich, und Sie können kostenlos von der Reise zurücktreten. Wenn sich die Lage beruhigt, dann sind die Stornogebühren allerdings höher.

  • |Stefan Hofer

    Ist es derzeit gefährlicher nach Ägypten zu Reisen?

    Unseres Wissens gibt es in Ägypten keine Häufung von schweren Coronavirus-Fällen. Ein kostenloser Rücktritt von der Reise wird eher nicht möglich sein.

  • |Stefan Hofer

    Ich möchte nächste Woche nach Nordzypern reisen. Wie hoch ist die Gefahr einer Ansteckung?

    Bei medizinischen Anfragen verweisen wir auf den morgigen KURIER-Chat von 14 bis 15 Uhr mit Univ.-Prof. Heinz Burgmann, Infektiologe an der MedUni Wien.

  • |Stefan Hofer

    Meine Frau und ich haben gestern eine Reise nach Teneriffa nicht angetreten...

    ... Abflug am 26.2. um 7:00 nach Teneriffa-Süd. Am 25.2. abends haben wir im ORF von dem Ausbruch des Virus und der Quarantäne im "H10 Costa Adeje Palace" erfahren. Unser gebuchtes Hotel  "Adrian Colon Guanahani" liegt in der Nähe (Luftlinie ca. 2 km). Bei Nichtantritt der Reise sind laut TUI 80 % zu bezahlen. Man hat uns daher eine Rückvergütung von 20 % angeboten. Urlaubsantritt und Gefahrensituation liegen in unserem Fall eng beieinander. Sollen wir annehmen und zustimmen?

    Antwort: Schlechter als das, dass Sie nur 20 Prozent zurückbekommen, kann es nicht werden, gemäß ihrer Schilderung. Bitte schreiben Sie zurück, dass es unzumutbar gefährlich gewesen sei, deshalb liege ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vor. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung hat, geben Sie Ihren Fall der Versicherung weiter und schreiben, dass Sie die 100 Prozent retour haben möchten.

  • |Stefan Hofer

    Wir möchten gerne mit unserem kleinen Sohn (bald 3 Jahre) nach Mallorca fliegen, im Mai 2020. Opa (77 Jahre ) würde auch mitfliegen. Ich bin mir nicht sicher, ob das vernünftig ist?

    Für einen kostenlosen Rücktritt müssten Sie noch zuwarten. Das kann man erst ca. 14 Tage vor Abreise einwenden. Wenn man jetzt storniert, kostet es noch Stornogebühr. Das ist allerdings ein Pokerspiel. Storniere ich jetzt um z.B. 20 Prozent - oder warte ich zu, wie sich die Lage entwickelt? Wenn es kurz vor Reiseantritt unzumutbar gefährlich ist, habe ich dann das Recht, kostenlos zurückzutreten. Wenn sich bis zum Reiseantritt die Lage entspannt und ich aber trotzdem nicht fahren möchte, kostet es dann 90 Prozent Storno.

  • |Stefan Hofer

    Ich habe eine Bus-/ Flugreise gebucht, eine Pauschalreise von Wien nach Mailand, weiter mit dem Bus nach Turin. In Turin geht man in die Oper. Eine Kulturreise, daher mehr oder minder eine Seniorenreise. Der Reiseveranstalter Elitetours windet sich

    Man kann argumentieren, das ist schon in 14 Tagen und es geht nach Norditalien. Kann das Besichtigungsprogramm überhaupt durchgeführt werden? Nehmen Sie sich die Reiseausschreibung her und recherchieren, welche Museen, die im Programm vorkommen überhaupt offen haben. Denn wenn die Durchführung der Pauschalreise beeinträchtigt ist oder diese gar nicht mehr erfüllt werden kann, haben Sie natürlich andere Karten. Fragen Sie bitte direkt beim italienischen Konsulat an, was offen hat, und fordern das schriftlich ein. Wenn viele Programmpunkte nicht erfüllt werden können, erklären Sie nach dem Pauschalreisegesetz, Paragraph 10, Absatz 2, den kostenlosen Rücktritt.

     

  • |Stefan Hofer

    Ist es nun zumutbar, in ein Flugzeug (etwa nach Südafrika) zu steigen?

    Ist ein Flugzeug - wo ich vielleicht zehn Stunden auf engem Raum drinnen sitze - wirklich gefährlicher? Dazu bräuchte es eine offizielle Stellungnahme etwa der WHO.

    Der örtliche Zusammenhang (mit dem Virus) ist für den Wegfall der Geschäftsgrundlage wichtig. Ist es an einem Ort, wo es nachweislich Infizierte gibt, gefährlicher, als an einem Ort, wo es offiziell zwar keine Infizierte gibt, es aber dennoch Erkrankte geben könnte? Ich kann nicht sagen, wir ein Gericht entscheiden wird.

    Die Grundlage dieses Geschäfts war: Ich will auf Urlaub fahren und mich entspannen. Ist es wirklich unzumutbar für einen Reisenden, eine Reise anzutreten, weil die Gefahr besteht, dass ich dann vor Ort in Quarantäne genomme werden? Ich glaube nicht, dass man sagen kann, es wäre generell unzumutbar.

  • |Stefan Hofer

    Mein Mann und ich fliegen am 8. März von Wien nach Dubai, dann weiter nach Kapstadt und wir machen dort eine Kreuzfahrt mit der Aida. Es ist eine Pauschalreise. Eine Reisewarnung gibt es ja noch nicht. Kann ich trotzdem zurücktreten?

    Der 8. März ist relativ nah. Eine Reisewarnung vom Außenministerium ist nicht zwingend notwendig, um zurücktreten zu wollen. Wenn eine Warnung da ist, ersparen Sie sich natürlich die Diskussion - aber die gibt es ganz selten. Es kann Sie niemand zwingen, die Reise anzutreten. Wenn Sie sich mit dem Anbieter nicht einigen können, kostenlos zurücktreten zu können, ist das natürlich ein finanzielles Risiko. Dann müsste letztens Endes vielleicht ein Gericht entscheiden, ob es wirklich unzumutbar, die Reise anzutreten. Bei Südafrika sehe ich das allerdings derzeit nicht. Aber fragen Sie bei Aida, ob Sie die Reise vielleicht umbuchen können und einen kostenlosen Rücktritt bekommen.

  • |Stefan Hofer

    Wir haben für 24. bis 28. März in Teneriffa einen Urlaub gebucht, eine Pauschaulreise. Um den Urlaub im selben Hotel im August zu übernachten, müssten wir bei der Stornierung 50 Prozent des Reisepreises zahlen. Das ist aber zuviel für uns.

    Einen Rechtsanspruch, dass Sie kostenlos von der Reise zurücktreten können, haben Sie nicht. Wichtig ist aber auch die Frage: Wie weit bin ich von der Gefahrenquelle entfernt? Ist es genau dort, wo ich hinfahre, unzumutbar gefährlich? Und wann genau soll ich dort hinfahren? Sprechen Sie bitte mit Ihrem Reisebüro und fragen Sie nach, wie weit Ihre Unterkunft vom jüngst betroffenen Hotel entfernt ist. Ob es unzumutbar gefährlich ist, kann man erst 14 Tage zuvor sagen. Schauen Sie sich bitte die Stornosatz-Sprünge an. Und wenn noch mehr Coronavirus-Fälle auftreten, haben Sie ein besseres Argument in der Hand. 

     

  • |Stefan Hofer

    Herzlich Willkommen in unserem KURIER-Live-Chat zum Coronavirus.

    Der sprunghafte Anstieg der Infektionen in Norditalien und erste nachgewiesene Erkrankungsfälle hierzulande sorgen für Verunsicherung. In den norditalienischen Regionen Lombardei und Venetien stehen wegen des Coronavirus ganze Gemeinden unter Quarantäne. Welche Rechte haben Reisende, wenn sie im derzeit besonders betroffenen Italien unterwegs sind? Oder wenn sie nun gar nicht mehr dorthin fahren wollen? Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen.

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