Eifersucht
Ein Mann schrieb seiner Ex-Frau: "Bin ab 22 Uhr für dich bereit". Abdi S. war rasend vor Eifersucht - obwohl das Paar schon seit Jahren getrennt war. Die ganze Nacht grübelte er darüber nach, was er tun sollte. "Ich war enttäuscht und wütend."
Nachdem die Frau in der Früh die Tochter in den Kindergarten gebracht hatte, sprach er sie auf die Nachricht an. "Im Streit ist mir dann leider die Hand ausgerutscht", schildert Abdi S. Doch dabei blieb es nicht. Laut Staatsanwältin ging er in die Küche, holte von dort einen Nudelwalker. Damit schlug er zumindest drei Mal auf den Kopf von Shukri A. ein, die gerade auf der Couch saß. Shukri A. sackte zusammen. Doch sie atmete noch. "Da ging er noch einmal in die Küche und holte ein Messer", sagt die Staatsanwältin.
"Überreaktion"
Doch erst warf er eine Decke über den Kopf der Frau. Dann stach er laut Anklage mehrmals auf sie ein. "Das war eine Überreaktion", erklärt der Angeklagte dem Richter.
"Danach rauchte er eine Zigarette, ging zum Supermarkt und holte dort Wodka, Bier und Energydrinks. Dann setzte er sich neben seine tote Frau auf die Couch und wartete auf ihre Freundin", führt die Staatsanwältin aus. Denn die Freundin, sie sei die Wurzel allen Übels gewesen, sagt Abdi S. "Ich hatte nie ein Problem mit meiner Frau, wenn wir allein waren. Aber sie wollte unsere Familie zerstören."
Die 35-jährige Freundin Fadumo, eine Caritas-Mitarbeiterin, kam wie immer mittags vorbei. Er drückte die Türtaste, lauerte ihr auf und setzte ihr ein Messer an den Hals. Er drängte sie ins Schlafzimmer, schlug dort ebenfalls mit dem Nudelholz auf sie ein. Und stach dann noch 40 Mal auf sie ein. "Sie war an allem schuld. Ohne sie wäre ich nie von meiner Frau getrennt gewesen." "Deshalb nehmen Sie sich das Recht heraus, alle umzubringen?", ist der vorsitzende Richter Andreas Böhm entsetzt.
Messer vergessen
Doch auch auf einen angeblichen Nebenbuhler hatte es Abdi S. abgesehen. Es war jener Mann, von dem die Nachricht am Handy der Ex stammte. "Du musst kommen", schrieb er ihm vom Handy der Frau. Dann passte er ihn auf der Straße ab. "Doch er hatte das Messer in der Wohnung vergessen", sagt die Staatsanwältin. Einem Schlag konnte der Kontrahent ausweichen. Abdi S. hatte zu dem Zeitpunkt bereits 2,5 Promille im Blut.
Urteil: Lebenslange Haft; nicht rechtskräftig.
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