In Sachen Transparenz hat sich die Wiener Stadtregierung in den vergangenen Monaten – gelinde formuliert – nicht besonders hervorgetan. Vor allem die zögerliche Lieferung von Akten für die U-Kommission zur Causa Wien Energie sorgte für Unmut. Und das nicht nur bei der Opposition, sondern auch bei den Vorsitzenden des Gremiums. In Erklärungsnot gerieten vor allem die Neos, die das Thema Transparenz gerne auf ihre Fahnen heften.
Da kommt es gerade recht, dass die Pinken nun mit ihrem roten Koalitionspartner ein umfassendes Transparenzpaket präsentieren können. Es war schon im Koalitionspakt vereinbart, nun ist es nach zähen Verhandlungen fertig geschnürt. Die wichtigsten Punkte:
Stärkerer Stadtrechnungshof
Mit der Aufdeckung des Skandals rund um den Kindergarten Minibambini hat der Stadtrechnungshof erst kürzlich seine Rolle als wichtige Kontrollinstanz bestätigt. Nun werden seine Kompetenzen und seine Unabhängigkeit ausgeweitet. Er wird aus dem Magistrat herausgelöst, der Direktor wird ohne Möglichkeit auf eine Wiederwahl für zwölf Jahre bestellt. Bisher betrug die Amtszeit fünf Jahre, eine Wiederwahl war mehrfach möglich.
Der künftig finanziell und personell besser ausgestattete Stadtrechnungshof bekommt aber auch neue Aufgaben: So müssen kommunale Großbauvorhaben, bei denen es zu einer Kostenüberschreitung von 30 Prozent und mehr kommt, verpflichtend gemeldet werden. Der Stadtrechnungshof klärt dann in einer Schnellprüfung, ob es plausible Gründe für die Mehrkosten (etwa die Marktlage) gibt. Andernfalls wird eine Prüfung des Projekts eingeleitet. „Dabei handelt es sich um eine Lehre aus dem Bauprojekt Krankenhaus Nord“, sagt SPÖ-Gemeinderätin und Landesparteisekretärin Barbara Novak.
Künftig werden auch die Kontrollbefugnisse zum leidigen Thema Förderungen (zu dem es vor drei Jahren eine eigene U-Kommission gab) gesetzlich klarer definiert und ausgeweitet.
Parteienförderung
Auch bei diesem Thema kommt dem Stadtrechnungshof künftig eine zentrale Rolle zu: Die Verwendung von Fördermitteln wird durch einen Wirtschaftsprüfer begutachtet. Dessen Bericht prüft dann der Stadtrechnungshof. Bei Verdachtspunkten können seine Prüfer eigenständig aktiv werden und die Rechnungsbücher und Belege durchforsten. Die Parteien werden zudem verpflichtet, ihre Förderanträge elektronisch einzureichen.
Wahlkampfkosten
Was zum nächsten Teil des Pakets führt: Künftig dürfen die Parteien bei einer Wien-Wahl nur mehr fünf statt bisher sechs Millionen Euro für Wahlwerbung ausgeben. Jede Partei muss einen umfassenden Bericht über ihre einschlägigen Ausgaben abgeben, welcher bei Verdacht auf Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit vom Stadtrechnungshof geprüft wird.
Verstöße ahndet der noch einzurichtende unabhängige Parteiensanktionssenat, dem ein Richter vorsitzt. Analog zu den Regeln im Bund können bis zu 200 Prozent des Überschreitungsbetrags an Strafen fällig werden. „In Zukunft wird es heißen: Schummeln verboten, harte Strafen für Wiener Parteien“, formuliert es Neos-Klubchefin Bettina Emmerling.
Und so sieht der Fahrplan für die Umsetzung der Reform aus: Insgesamt sechs Gesetze müssen neu geschaffen oder novelliert werden. Nun will die Koalition das Paket mit den drei anderen Rathaus-Parteien diskutieren. Voraussichtlich im Herbst soll es beschlossen werden. Es könnte dann mit Jahresbeginn 2024 in Kraft treten.
Bleibt die Frage, ob im Sinne der Transparenz nach den jüngsten Erfahrungen auch die U-Kommission reformiert wird. Zuletzt wurde die Forderung laut, dass analog zum Bund die Herbeischaffung von Akten behördlich erzwungen werden kann.
Laut Emmerling soll in einer einschlägigen Arbeitsgruppe über Verbesserungen nachgedacht werden. Von Novak kommt zumindest kein Nein: „Ich bin ergebnisoffen.“
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