Wien-Wahl: Diese Corona-Regeln gelten am 11. Oktober im Wahllokal
Die Stadt Wien hat die Richtlinien für den ganz im Zeichen von Corona stehenden Wahltag am 11. Oktober fixiert. Geplant sind umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen in den Wahllokalen. Der KURIER hat den Überblick über die wichtigsten Vorschriften.
1. Maskenpflicht
Verpflichtend ist das Tragen eines mitgebrachten Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung des Ein-Meter-Abstandes. Auch das Wahlpersonal trägt eine Maske.
2. Identifikation hinter Glas
Von der MNS-Pflicht gibt es eine Ausnahme: Zur Überprüfung der Identität der Wahlberechtigten muss der Schutz kurz abgenommen werden. Damit dies kein Infektionsrisiko birgt, kommen dabei sogenannte Identifikationsparavents aus Plexiglas zum Einsatz, hinter denen sich die Person postieren muss.
3. Eigener Kugelschreiber
Die Wahlberechtigten werden gebeten, einen eigenen Kugelschreiber zum Ankreuzen mitzunehmen. Falls dieser vergessen wird, stehen desinfizierte Stifte im Wahllokal zur Verfügung. In der Wahlzelle selbst ist diesmal allerdings kein Stift angebracht.
4. Desinfektion
Auch der Hygiene wird laut Wahlbehörde besonderes Augenmerk geschenkt. Zusätzlich zur Grunddesinfektion des Wahlmobiliars wie der Wahlzellen, der Wahlurnen und der Tische werden am Wahltag alle Kontaktstellen, mit denen die Wahlberechtigten in Berührung kommen, regelmäßig desinfiziert. Die Zahl der Reinigungskräfte wird dafür aufgestockt.
5. Stündliches Lüften
Das Wahlpersonal ist zudem angewiesen, das Wahllokal vor Beginn der Wahl und im weiteren Tagesverlauf zumindest stündlich für mindestens drei Minuten zu lüften, sofern nicht eine mechanische Be- und Entlüftung der Räumlichkeit erfolgt.
6. Gurgeltest für Beisitzer
Die Stadt bietet außerdem für alle an der Wahl und an der Auszählung beteiligten Personen – also für die städtischen Bediensteten und auch die Beisitzer – eine freiwillige Testung im Rahmen eines Screeningprogramms an. In Summe werden rund 12.000 Menschen zur Teilnahme eingeladen, sie erhalten vor und nach der Wahl einen Gurgeltest.
7. Geschützte Kommission
Wahlberechtigte, denen der Besuch eines Wahllokales nicht möglich ist, können von besonders ausgerüsteten fliegenden Wahlkommissionen besucht werden. Dies gilt auch für Menschen, die mit Corona infiziert sind oder als Verdachtsfall gelten. In diesen speziellen Fällen kommt die Wahlkommission mit besonderen FFP2-Masken, Gesichtsvisieren, Einmalkitteln und Handschuhen.
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