Wien setzt die verkürzte Quarantäne nicht um
Wien wird die Möglichkeit der verkürzten Quarantäne nicht in Anspruch nehmen. Man bleibt bei der Variante, dass sich infizierte Personen ab dem fünften Tag der Absonderung freitesten können. Das teilte ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) der APA am Freitag mit.
Keine verpflichtende Vorgabe
Somit kommt in Wien nicht jene Regel zum Einsatz, die eine Entlassung aus der Quarantäne ab dem fünften Tag ohne Test, aber dafür mit Verkehrsbeschränkung - allerdings mit Berufsausübung unter bestimmten Voraussetzungen - vorsieht. Wie berichtet dürfen Corona-Infizierte laut Empfehlung ohne Freitesten nach fünf Tagen wieder arbeiten und einkaufen gehen - wenn sie 48 Stunden symptomfrei waren und eine Maske tragen.
Bereits am Donnerstag hat Peter Hacker verkündet, dass die Quarantäne-Lockerungen für Spitalsmitarbeiter nicht umgesetzt werden. Der KURIER hat berichtet:
Im Wiener Rathaus wurde die gelockerte Quarantäne-Regelung der Bundesregierung nach rechtlicher Prüfung als "reine Empfehlung" des Bundes und nicht als verpflichtende Vorgabe klassifiziert, hieß es am Freitag.
Festgestellt wurde, dass in dem Dokument des Bundes die Freitestung als gleichwertige Alternative erwähnt werde. Für diese hat der Krisenstab der Stadt sich nun entschieden. Dafür werden infektionsepidemologische Aspekte bzw. Daten in Sachen Freitesten ins Treffen geführt.
Auswertung der Freitestversuche in Wien
Die Auswertung der Freitestversuche in Wien zeigt demnach, dass nur knapp die Hälfte aller positiven Fälle mit so geringen Symptomen belastet ist, dass sie überhaupt einen Versuch unternehmen. Und auch dieser gelingt vergleichsweise selten: Insgesamt können sich damit nur 10 Prozent der erkrankten Personen tatsächlich am fünften Tag und weitere 20 Prozent bis zum neunten Tag freitesten - etwa durch Nachweis eines CT-Wertes von mehr als 30 oder eben ein negatives Ergebnis.
Gebe es eine automatische Entlassung aus der Absonderung, sei davon auszugehen, dass viele Personen noch ansteckend wären, wird gewarnt. Die erforderliche Symptomfreiheit für 48 Stunden sei außerdem nur schwer überprüfbar, befand der Krisenstab. Das gelte auch für die Einhaltung des Verbot bestimmter Lebensbereiche wie die Gastronomie.
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