Wien: Patientin bekam im Ordensspital keine Spirale

Einer Patientin blieb die gewünschte Spirale verwehrt.
Die Patientin hatte vier Abtreibungen. Gynäkologe vermutet religiöse Gründe hinter der Ablehnung.

„Das Wort Barmherzigkeit im Namen tragen, aber eine Hilfe suchende Frau derartig ausrutschen lassen.“ Hart ins Gericht geht Gynäkologe Christian Fiala vom Gynmed-Ambulatorium für Schwangerschaftsabbrüche mit dem Ordensspital der Barmherzigen Brüder. Dort weigerte man sich, einer 35-jährigen Patientin nach einer Kürettage die gewünschte Spirale einzusetzen. Und das, obwohl bei der Frau wegen Verhütungsfehlern bereits vier Schwangerschaftsabbrüche sowie eine gestörte Schwangerschaft vorlagen. „Wir dürfen in einem geistlichen Spital keine Spirale legen“, soll der Primar erklärt haben.

Pille vergessen

Bei der Patientin handelte es sich um eine „mäßig gut organisierte“ zweifache Mutter, die wiederholt ihre Antibabypille nicht genommen hatte, schildert Fiala. Kurz nach einer Abtreibung im Gynmed-Ambulatorium kam es erneut zu einer Schwangerschaft. Aufgrund von Problemen wurde eine Kürettage notwendig. Darum begab sich die 35-Jährige ins Spital der Barmherzigen Brüder. Dort hätte es während der Narkose eine gute Gelegenheit gegeben, die gewünschte Spirale schmerzfrei zu legen. Doch der Wunsch der Patientin wurde nicht erhört.

Für Fiala ist das „grob fahrlässig und ein unnötiges Risiko“. Er kritisiert die „Doppelmoral, wenn sich die Kirche über Abtreibungen empört und gleichzeitig wirksame Verhütung vorenthält“. Zudem seien Ordensspitäler vielerorts „Versorgungsmonopolisten, die jährlich rund 1,8 Milliarden Euro von der öffentlichen Hand erhalten.“ Da sei es indiskutabel, medizinische Versorgung nach religiösen Gesichtspunkten anzubieten.

Ethikkodex

Bei den Barmherzigen Brüdern weist man den Vorwurf strikt zurück. Man behandle sehr wohl Komplikationen nach Schwangerschaftsabbrüchen, stellt Elisabeth Kirchner, stellvertretende Leiterin der Gynäkologie, klar. Für Frauen in Not gebe es sogar eine eigene Opferschutzgruppe. Nach dem internen Ethikkodex dürften religiöse Gründe der bestmöglichen Patientenversorgung nicht im Weg stehen.

Das Legen einer Spirale sei jedoch keine Versicherungsleistung, sondern werde bei niedergelassenen Fachärzten oder in Ambulatorien kostenpflichtig durchgeführt. „Sollte eine medizinische Notwendigkeit vorliegen, machen wir so etwas natürlich. Im konkreten Fall ging es aber um eine Spirale zur Verhütung“, sagt Kirchner. Für die Abtreibungen sei nicht das Spital, sondern einzig die Verhütungsmethode der Frau verantwortlich.

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