Widerstand der Gärtner wird zur nächsten Hürde für den Lobautunnel

Widerstand der Gärtner wird zur nächsten Hürde für den Lobautunnel
Projektgegner haben Beschwerde gegen die wasserrechtliche Bewilligung erhoben. Nun ist einmal mehr das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

Beobachter des Bewilligungsverfahrens der Wiener Außenring-Schnellstraße S1 samt Lobautunnel haben mitunter ein Déjà-vu. Nicht erst einmal haben die zuständigen Behörden in Wien und Niederösterreich Teilbewilligungen für einen der beiden Bauabschnitte erteilt – die postwendend von Projektgegnern beeinsprucht und so in die nächsthöhere Instanz gehievt wurden.

Beim Nationalparkrecht war es so, beim Naturschutz ebenfalls und jetzt ist das Wasserrecht an der Reihe. Somit liegt auch diese Entscheidung nun beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG).

Die Umweltschutzorganisationen Global 2000 und VIRUS, drei Bürgerinitiativen, die Agrargemeinschaft Mannswörth sowie mehrere Landwirte und Gärtner aus dem Projektgebiet haben Beschwerde gegen die wasserrechtlichen Genehmigungen für den S1-Abschnitt zwischen Schwechat und Groß-Enzersdorf erhoben. Das ist jener Teil, zu dem der Lobautunnel gehört.

Die erstinstanzlichen Bewilligungen der MA 58 (Wasserrecht) sowie der niederösterreichischen Landesregierung sind damit noch nicht rechtskräftig. Für die Asfinag heißt es punkto Baubeginn weiter: „Bitte warten.“

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