Warum Straches Würstel-Angebot legal ist

Warum Straches Würstel-Angebot legal ist
Gesetzeslücke: Der Deal Verköstigung für Unterstützungserklärung ist im Strafrecht nicht berücksichtigt.

Wenn es darum geht, fast im Tagesrhythmus für Aufregung und Diskussionen zu sorgen, kann der Wahlkampf von Heinz-Christian Strache bis dato als durchaus gelungen bezeichnet werden. Aktueller Anlass: In den kommenden Tagen tritt der Frontmann des „Team HC“, wie berichtet, bei mehreren Veranstaltungen in Wien auf, um die nötigen Unterstützungserklärungen für sein Antreten bei der Wien-Wahl im Oktober zu sammeln. Am Mittwoch etwa in der Lugner City und im Cafe s’Häferl in Döbling.

Angelockt sollen die Strache-Fans mit einem besonderen Angebot werden: Für alle, die eine Unterstützungserklärung unterzeichnen, gibt es „als Dankeschön“ ein Freibier und Würstel. Die Aktion sorgt nun für Diskussionen: Handelt es sich dabei um Stimmenkauf, der verboten ist?

Bestechung?

Doch offenbar nützt Strache eine Gesetzeslücke. Im § 265 StGB ist zwar die Bestechung bei einer Wahl oder Volksabstimmung als strafbares Delikt festgelegt, keine Rede ist aber in diesem Zusammenhang vom Unterschreiben von Unterstützungserklärungen.

"Wir sehen die Vorgehensweise aufgrund der geltenden gesetzlichen Gegebenheiten nicht als gesetzeswidrig", sagt auch ein Sprecher des für Wahlen zuständigen Innenministeriums."Die letztgültige Beurteilung liegt aber natürlich bei den Strafverfolgungsbehörden."

Der Fall erinnert an jenen von Richard Lugner, der im Präsidentschaftswahlkampf 2016 gratis Kinokarten an seine Unterstützer verteilte. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt. Eine Gegenleistung für Unterstützer sei nicht strafbar, hieß es damals.

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