Viele Vorgaben für Photovoltaik-Anlage im Wiener Gemeindebau

Viele Vorgaben für Photovoltaik-Anlage im Wiener Gemeindebau
Ab sofort sind PV-Anlagen auf Balkonen erlaubt. Man muss aber viele Voraussetzungen erfüllen.

„Viele Wienerinnen und Wiener wollen Teil der Sonnenstrom-Offensive werden“, sagt Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ). Darum dürfen Gemeindebau-Mieter, die Wohnungen mit Balkon, Terrasse oder Loggia haben, künftig Strom von einer eigenen Photovoltaik-Anlage beziehen.

Allerdings gibt es einige Voraussetzungen zu beachten, „um auch die Interessen und die Sicherheit von Nachbarn und Anrainern zu schützen“, erklärt Karin Ramser, Direktorin von Wiener Wohnen.

Für eine Bewilligung prüft Wiener Wohnen darum unter anderem, ob die geplante Kleinanlage in das Gesamterscheinungsbild passt und Nachbarn nicht von Paneelen beeinträchtigt werden. In Mehrparteienhäusern sind Photovoltaik-Anlagen mit einer maximalen Leistung von 800 Watt erlaubt.

Diese sind außerdem selbst zu bezahlen: Wiener Wohnen übernimmt keinerlei Kosten. Etwaige Förderungen müssen selbst beantragt werden. Und auch den Wiener Netzen muss das Vorhaben gemeldet werden.

E-Befund notwendig

Zudem ist eine Installation durch Fachleute notwendig. Eine Vorgabe, die bei der Landesinnung der Elektro-und Gebäudetechniker begrüßt wird, da sogenannte Plug-&-Play-Solaranlagen eine Gefahrenquelle seien. „Nicht fachgerechte Installationen können eine Brandschutzgefahr darstellen“, so Innungsmeister Christian Bräuer.

Wichtig ist auch, dass Mieter für die Genehmigung einen Elektrobefund vorlegen müssen. Für die Innung eine gute Gelegenheit, darauf hinzuweisen, was „ein E-Befund ist und was passieren kann, wenn der Prüfbericht nicht vorhanden ist“, so Bräuer: Vermieter müssen den E-Befund Mietern bei der Übergabe der Wohnung vorlegen. Das ist seit 2010 gesetzlich verpflichtend. Auch für die Überprüfung der elektrischen Anlage sind die Vermieter verantwortlich. Der E-Befund muss spätestens mit Beginn des Mietverhältnisses bei der Übergabe der Wohnung übergeben werden.

Wird dem Mieter kein E-Befund vorgelegt, so muss dieser annehmen, dass die Anlage nicht den Sicherheitsstandards entspricht und Gefahren davon ausgehen können. „Wir raten daher dringend, dass Mieter spätestens bei der Übergabe der Wohnung einen E-Befund über den Zustand der elektrischen Anlage nachweislich verlangen“, sagt Bräuer. Denn: Kommt es beispielsweise zu einem Brand, ausgelöst durch nicht zeitgemäße elektronische Anlagen, haften der Vermieter und der Mieter für den eingetretenen Schaden zu gleichen Teilen.

Werden Mieter immer wieder vertröstet, können sie sich an die Mietervereinigung wenden – und im schlimmsten Fall den Elektrobefund gerichtlich einfordern.

Vorgaben als Download

Welche Voraussetzungen und Montagevorgaben bei einer Solarstrom-Anlage für den Balkon zu beachten sind, sind in der Broschüre „Photovoltaik-Anlagen im Gemeindebau“ zusammengefasst: Diese ist hier als Download verfügbar.

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