Mehrere gleichlautende Beschwerden von verärgerten Patienten landeten zuletzt bei Wiens Patientenanwältin Sigrid Pilz. Der Inhalt: Anders als während der intensiven Phase der Pandemie würden ihre Hausärzte nicht mehr nach Anruf ein Rezept ausstellen.
Dieses Prozedere kam an sich aus Sicherheitsgründen zum Tragen, um das Infektionsrisiko zu verringern. Der Patient rief an, der Arzt stellte ein Rezept aus, das via Elga elektronisch von der Apotheke abgerufen werden konnte. Positiver Nebeneffekt: Der Patient ersparte sich den Weg in die Ordination. Eine wesentliche Erleichterung vor allem für chronisch Kranke, deren Angehörigen oder deren Pflegepersonal, sagt Pilz.
Sie weist darauf hin, dass es bei dieser Patientengruppe ohnehin oft nur um die Verlängerung der bestehenden Medikation gehe. „Und es blieb ja weiterhin im Ermessen des Arztes, den Patienten trotzdem zu einer Untersuchung in die Ordination zu bitten.“
Nur mit eCard?
Diese Form der Telemedizin verweigern nun einige Ärzte. Anlass ist offenbar ein Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vom 5. Juli an ihre Vertragspartner, das dem KURIER vorliegt. Darin wird darauf hingewiesen, dass es jetzt in der Regel nicht mehr wie zu Beginn der Pandemie möglich sei, statt der eCard des Patienten die Ordinationskarte (oCard) zu stecken, um dessen Anspruchsberechtigung zu überprüfen.
Dies ist aber Voraussetzung dafür, dass der Patient via Telefon oder eMail ein Rezept beantragen kann. Wörtlich heißt es in dem Papier: „Wir ersuchen Sie, dass ab sofort in Ihren Ordinationen [...] grundsätzlich wieder die eCard gesteckt wird und das Stecken der oCard nur im Ausnahmefall erfolgt.“
Für Pilz ist dies unverständlich: „Schließlich wird ja zu Recht gefordert, dass telemedizinische Angebote ausgebaut werden.“
Bei der ÖGK will man von einem Aus der telefonischen Rezeptbestellung nichts wissen: „Medikamente können – wie seit Beginn der Pandemie – weiterhin vom behandelnden Arzt telefonisch verordnet werden“, sagt eine Sprecherin. „Außerdem gilt weiter: Für die Abholung in der Apotheke ist kein Papierrezept notwendig.“
Die nun zurückgenommene Maßnahme habe nur Patienten vor Ort betroffen – mit dem Zweck, dass Ordinationshilfen die eCard nicht berühren mussten.
Die Beschwerden bei ihr würden zeigen, dass die Formulierung in dem Schreiben missverständlich sei, kontert Pilz und fordert: „Es ist hier eine Klarstellung nötig, damit die Patienten nicht im Kreis herumgeschickt werden.“
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