Causa Rainer: Arzt bekämpft Stadt Wien vor Gericht

Lungenfacharzt Gernot Rainer am Freitag vor Gericht
Nicht verlängerter Arzt will unbefristetes KAV-Dienstverhältnis erkämpfen. Gernot Rainer hatte Arbeitsbedingungen an Spitälern wiederholt kritisiert.

Am Freitagvormittag hat der vom Lungenfacharzt Gernot Rainer angestrebte Prozess gegen die Stadt Wien am Arbeitsgericht begonnen. Er will ein unbefristetes Dienstverhältnis beim städtischen Krankenanstaltenverbund (KAV) erkämpfen. Im Zuge der ersten Tagsatzung gab es erwartungsgemäß noch keinerlei Entscheidungen oder Zeugenbefragungen. Vielmehr müssen im Weiteren diverse Fragen geklärt werden.

Arzt sieht Nicht-Verlängerung "politisch motiviert"

Rainer war bis Ende April im Otto-Wagner-Spital tätig. Er sieht seine Nicht-Verlängerung politisch motiviert und führt diese auf seine Obmannschaft bei der von ihm gegründeten Ärztevertretung "Asklepios" - ein Gewerkschaftsstatus wurde dem Verein nicht zuerkannt - bzw. seine kritische Haltung gegenüber dem Spitalsbetrieb zurück. Der Mediziner will vor Gericht den Tatbestand der Diskriminierung geltend machen. Die Stadt argumentiert, dass Rainer bis zuletzt in einem zeitlich von vornherein klar begrenzten Ausbildungs- und keinem Dienstverhältnis gestanden habe.

Am ersten Verhandlungstag legten beide Seiten - zuvor vor Medienvertretern, teils auch im Verhandlungssaal auf Nachfrage von Richter Helge Eckert - noch einmal ihre grundsätzliche Ansicht dar. Anwalt Helmut Engelbrecht, der die Stadt vertritt, argumentierte, dass aus schriftlichen Unterlagen klar hervorgehe, dass Rainer stets in einem Ausbildungsverhältnis gestanden habe und er anerkannt habe, dass aus den befristeten Verlängerungen keinerlei Anspruch auf ein unbefristetes Dienstverhältnis abgeleitet werden könne.

Causa Rainer: Arzt bekämpft Stadt Wien vor Gericht
ABD0039_20160603 - WIEN - ÖSTERREICH: Anwalt Christoph Völk und Lungenfacharzt Gernot Rainer am Freitag, 3. Juni 2016, anl. des Prozessauftakts gegen die Stadt Wien nach Nicht-Verlängerung eines befristeten Vertrags durch den KAV im Arbeits- und Sozialgericht Wien. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER

"Ich glaube, da stehen Sie auf schwachen Beinen"

Rainer bzw. dessen Anwalt Christoph Völk sieht das anders. Seinem Mandanten sei eine unbefristete Übernahme in Aussicht gestellt worden. Richter Eckert merkte an, dass hier noch nachzuweisen sei, woraus sich diese Umwandlungsabsicht denn konkret schließen lassen könne - und ließ in diesem Punkt durchaus Skepsis anklingen: "Ich glaube, da stehen Sie auf schwachen Beinen." Wobei er zugleich klar machte: Sollte das Gericht zur Ansicht kommen, dass Rainer tatsächlich nur in Ausbildung war, ist die Frage der Diskriminierung nicht mehr relevant, da diese ja nur für ein Dienstverhältnis geltend gemacht werden kann.

"Das ist ein sehr sensibles Terrain"

Der Lungenfacharzt führt konkret in Bezug auf sein "Asklepios"-Engagement eine Diskriminierung wegen seiner Weltanschauung ins Treffen. Der Richter merkte hier an, dass es keine allgemeine Definition gebe, was der Gesetzgeber unter Weltanschauung versteht, zitierte aber Beispiele aus der Fachliteratur, wonach etwa die Mitgliedschaft bei einer Partei oder das Nicht-Angebot vegetarischer Speisen in einer Betriebskantine nicht darunter fielen: "Das ist ein sehr sensibles Terrain." Insofern soll die Frage im weiteren Verfahrensverlauf geklärt werden - denn: "Prima vista würde ich nicht sagen, Sie sind wegen ihrer Weltanschauung diskriminiert worden", so Eckert.

Causa Rainer: Arzt bekämpft Stadt Wien vor Gericht
ABD0034_20160603 - WIEN - ÖSTERREICH: Lungenfacharzt Gernot Rainer am Freitag, 3. Juni 2016, anl. des Prozessauftakts gegen die Stadt Wien nach Nicht-Verlängerung eines befristeten Vertrags durch den KAV im Arbeits- und Sozialgericht Wien. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER
Für die Gegenseite stellt sich die Frage freilich gar nicht. Denn laut Stadt-Anwalt fußte die Nicht-Verlängerung Rainers allein auf fachlicher Beurteilung. Diese sei eben nicht nur positiv ausgefallen, womit die Voraussetzung für eine unbefristete Übernahme nicht gegeben gewesen sei. So soll Rainer etwa nicht bereit gewesen sein, Nachtdienste zu übernehmen. In diesem Zusammenhang will der Richter im weiteren Prozessverlauf klären, welche Gründe genau gegen einen unbefristeten Vertrag gesprochen haben und wie die negative Entscheidung der Dauervertragskommission - sie befindet im KAV über Verlängerungen - zustande gekommen ist.

Die Frage des Richters, ob es nicht doch noch eine Einigungsmöglichkeit gebe - schließlich gehe dem KAV unbestritten ein hervorragender Arzt verloren - wurde von Engelbrecht abschlägig beantwortet. Insofern wurde als nächster Verhandlungstermin der 13. Juli festgesetzt. Dann sollen neben Rainer auch dessen früherer Abteilungsvorstand Otto Burghuber sowie Sonja Boiger aus der Personalstelle der KAV-Generaldirektion einvernommen werden. Ein weiteres Treffen vor Gericht wird am 1. September stattfinden.

Causa Rainer: Arzt bekämpft Stadt Wien vor Gericht
Gernot Rainer
Auch Barbara Hörnlein, Direktorin des Otto-Wagner-Spitals und Ehefrau von Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ), will der Richter befragen, kündigte er am Freitag an. Ob KAV-Generaldirektor Udo Janßen und Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) ebenfalls als Zeugen Auskunft geben müssen, blieb vorerst offen. Denn Stadt-Vertreter Engelbrecht sprach sich gegen die Vorladung Wehselys aus. Schließlich ressortiere die für dienstrechtliche Angelegenheiten zuständige Magistratsabteilung 2 nicht bei der Stadträtin.

Richter Eckert hielt jedenfalls fest: Sollte kein Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag bestehen bzw. keine Diskriminierung erkennbar sein, stehe es einem Dienstgeber frei zu sagen: "I wü Di ned."

Nichts ist am Ende in strafrechtlicher Hinsicht von einem angeblich millionenschweren Vergabeskandal am Wiener Allgemeinen Krankenhaus (AKH) übrig geblieben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Freisprüche für drei langjährige AKH-Beamte bestätigt und die Nichtigkeitsbeschwerde der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen die erstinstanzliche Entscheidung zurückgewiesen.

Gegen den ehemaligen Leiter der EDV-Abteilung und stellvertretenden Verwaltungsdirektor sowie den langjährigen Leiter der Abteilung für Sonderprojekte war von der WKStA wegen Untreue und schweren Betrugs ermittelt worden, gegen den Einkaufsleiter der Wirtschaftsabteilung im AKH zusätzlich noch wegen schwerer Erpressung. Der Vorwurf, sie hätten 2004 und 2009 bei der Vergabe von Personaldienstleistungen jeweils ihren Wunschkandidaten durchgebracht, obwohl dieser in preislicher Hinsicht jeweils deutlich über einem Mitbieter lag, ließ sich nach Ansicht des Erstgerichts aber nicht nachweisen.

Der Senat kam nach einmonatiger Verhandlung im April 2015 zum Schluss, dass den Angeklagten keine strafbare Handlung zuzurechnen war und schloss sich damit der Argumentation der Verteidiger-Riege rund um Michael Rami an, der den Leiter der Wirtschaftsabteilung vertrat. Die Aufträge seien aufgrund "nachvollziehbarer Kriterien" nicht an den Billigst-, aber an den Bestbieter vergeben worden, lautete die Begründung.

Das dagegen eingebrachte Rechtsmittel der WKStA wies der OGH vor wenigen Wochen zurück, wie die APA am Freitag erfuhr. Die Behauptung der Anklagebehörde, die Freisprüche wären mit Feststellungs- und Begründungsmängeln behaftet, teilten die Höchstrichter nicht. Deshalb war die Nichtigkeitsbeschwerde "bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen", wie der OGH in der Entscheidung 15 OS 97/15 a feststellte.

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