Verhungerte Frauen in Wien: Kritik an fehlenden Kontrollen

Verhungerte Frauen in Wien: Kritik an fehlenden Kontrollen
Prüfung der Volksanwaltschaft ist abgeschlossen. Die Kinder- und Jugendhilfe hätte "von sich aus regelmäßig kontrollieren und Maßnahmen ergreifen müssen".

Im Mai wurden in einer Wohnung in Wien-Floridsdorf drei Frauenleichen entdeckt. Wenig später stellte sich heraus: Die Mutter und ihre beiden Töchter waren verhungert. Die Frau soll an wahnhaften Vorstellung gelitten haben.

Weil auch das Jugendamt in den Fall involviert war - es unterstützte die Familie bis 2017 - leitete die Volksanwaltschaft noch unter dem damaligen Volksanwalt Günther Kräuter eine Prüfung ein. Nun liegt das Ergebnis vor:

Die Volksanwaltschaft stellte einen Misstand in der Verwaltung fest: "Aufgrund eindeutiger Hinweise auf eine schwere psychische Erkrankung der Mutter hätte die Kinder- und Jugendhilfe von sich aus regelmäßig kontrollieren und mehr unterstützende Maßnahmen ergreifen müssen", sagt der neue Volksanwalt Bernhard Achitz.

Laut Volksanwaltschaft gebe es österreichweit immer wieder Lücken in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen vor Eintritt in den Kindergarten bzw. nach Ende der Schulpflicht. „Mehr Ressourcen müssen bereitgestellt werden, damit die Behörden frühzeitig und begleitend auf Gefährdungspotential reagieren können“, sagt Achitz. Die sogenannte "aufsuchende Elternarbeit" müsste gestärkt werden.

Das Jugendamt kündigte damals bereits eine interne Prüfung ein. Die Stadt Wien räumt in ihrer Stellungnahme an die Volksanwaltschaft Versäumnisse ein und stellt Verbesserungen in Aussicht:

Künftig soll bei jedem Verdacht einer psychischen Erkrankung der psychologische Dienst eingebunden werden, die Richtlinien für die Soziale Arbeit werden überarbeitet. Achitz: „Die Volksanwaltschaft stellt bei der Überarbeitung der Richtlinien gerne ihre Expertise zur Verfügung, um gemeinsam mit der Stadt Wien solche Tragödien künftig zu verhindern.“

Auch das Jugendamt hat seine interne Prüfung bereits abgeschlossen. Das Ergebnis: "Die beiden Kolleginnen haben sorgfältig gearbeitet, es gab keien Gefährdung", sagt eine Sprecherin des Jugendamts. Allerdings werden nun bei Gefährdungsmeldungen in Familien, in denen eine psychiatrische Diagnose vorliegt, standardmäßig ein Psychologe oder eine Psychologin hinzugezogen.

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