Trafikant tappte in die anonyme Testfalle

Trafikant Walter verlor Prozess am Arbeitsgericht und überlegt jetzt eine Klage gegen die Lotterien.
Gekündigte Mitarbeiterin gewann vor Gericht, weil Einkäufer geheim blieben.

Wenn’s um den Jugendschutz geht, kennt der Wiener Trafikant Ronald Walter keinen Spaß. Allein schon deshalb, weil seine Existenz davon abhängt. "Ich bin zu 80 Prozent behindert. Glauben’S, ich krieg’ eine neue Arbeit?"

Doch im Dezember 2013 ging etwas schief. Mystery-Shopper, also anonyme Tester, hatten ein zehnjähriges Kind in Begleitung eines Erwachsenen vorbeigeschickt. Und das Mädchen bekam in Walters Trafik tatsächlich vier Lotto-Tipps mit Joker. Laut Gesetz ist das aber erst ab 16 Jahren erlaubt. Die verantwortliche Mitarbeiterin war rasch ausgeforscht. Sie wurde fristlos entlassen. Doch sie wehrte sich und ging zum Arbeitsgericht. Und bekam Recht. Denn: Die anonymen Tester, die die wichtigsten Zeugen gewesen wären, blieben anonym. Versuche, ihre Identität zu lüften, schlugen fehl.

Walter kostete der Rechtsstreit rund 10.000 Euro. Und die will er sich nun von den Österreichischen Lotterien zurückholen.

Vertragsklausel

"Seit 25 Jahren hab’ ich die Trafik in der Flurschützstraße. Und seither hab’ ich auch das Lotto. Nie hat es Probleme gegeben", erzählt er. Auch seine Mitarbeiter müssen die Jugendschutz-Bestimmungen kennen. Gibt’s dagegen einen Verstoß, bedeutet das eine fristlose Entlassung – das steht auch in seinen Arbeitsverträgen.

Und so war für Walter der Fall klar: Als er vom Gebietsbetreuer von dem Verstoß erfuhr, forschte er die Mitarbeiterin rasch aus. Die Mystery Shopper hatten eine entsprechende Beschreibung der Frau geliefert, auf der Quittung stand ihr Name. Und auch die genaue Zeit war bekannt. Doch die Mitarbeiterin bestritt den Vorfall.

Abmachung

Die Arbeitsrichterin wollte darum die erwachsene Begleitperson befragen. Doch das war nicht möglich. "Zwischen den Lotterien und der Mystery-Shopping-Firma gab es die Abmachung, dass die Identität nicht bekannt gegeben wird." Das bestätigt auch Lotterien-Sprecher Günter Engelhart. "Uns waren die Namen der Personen nicht bekannt. Wir haben die Agentur ersucht, die Namen bekannt zu geben. Doch das wurde uns verweigert." Die Zusammenarbeit mit dieser Firma wurde in der Zwischenzeit übrigens aufgelöst.

Und so verlor Walter den Prozess gegen die Mitarbeiterin. Er muss nachzahlen und die Gerichtskosten übernehmen. "Wenn’s drauf ankommt, steht niemand hinter mir", versteht er die Welt nicht mehr. "Aber die Trafikanten brauchen doch auch eine Rechtssicherheit."

Für ihn ist klar: Hätte der Testkäufer ausgesagt, hätte er den Prozess gewonnen. Und so sieht Walter die Lotterien in der Pflicht. "Ich werde dazu gezwungen, mich an ihnen schadlos zu halten."

Der Jugendschutz beim Glücksspiel ist genau geregelt. Lotterie-Produkte dürften erst an Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr verkauft werden. Tipp-3- Wetten sind erst ab 18 Jahren erlaubt.

Wer Lotterie-Produkte verkauft, muss sich daran halten. "Die Einhaltung dieser Maßnahme wird in regelmäßigen Mystery-Shoppings überprüft", sagt Günter Engelhart, Sprecher der Österreichischen Lotterien. Die Tests in den Annahmestellen werden von eigenen Unternehmen durchgeführt. Insgesamt gibt es jährlich 1500 dieser Überprüfungen. "Dabei versuchen Unter 16-Jährige Personen, in den Annahmestellen Lotterieprodukte zu kaufen", erklärt Engelhart. Bei jedem zehnten Mal sind die Tester erfolgreich.

Zwei Verwarnungen

Haben sie gegen den Jugendschutz verstoßen, gibt es eine Verwarnung und eine Nachschulung. Kommt es aber zu drei Verstößen innerhalb von zwei Jahren, wird der Vertrag gekündigt. Das kommt selten vor, aber doch. "In Einzelfällen mussten wir auch schon von der Vertragskündigung Gebrauch machen", erklärt Engelhart.

Wie die Lizenznehmer bei Verstößen durch ihre Mitarbeiter intern reagieren, ist aber ihre eigene Sache. Kündigungen werden jedenfalls nicht vorgeschlagen, betonen die Lotterien. Und entsprechend sieht man sich auch nicht im Fall von Ronald Walter verantwortlich. "Das war ein Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber."

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