Erwürgt und weggeworfen? Neue erschreckende Details zum toten Baby im Müll

Nahaufnahmen von Polizeiauto
Die 21-jährige Mutter zeigte sich laut Polizei mittlerweile geständig. Ihr Lebensgefährte wurde auf freiem Fuß angezeigt.

Einen Tag, nachdem in Simmering ein totes Baby in einem Müllcontainer eines Hotels gefunden wurde, liegt das Obduktionsergebnis vor. 

Demnach hat der Bub nach der Geburt gelebt und starb durch stumpfe Gewalteinwirkung. Es dürfte erwürgt worden sein. 

Die 21-jährige Mutter, die zunächst abgestritten hatte, überhaupt schwanger gewesen zu sein, gab laut Polizei schließlich die Gewaltanwendung zu.

Das Paar, der Lebensgefährte der 21-jährigen ist 25 und wie die Mutter österreichischer Staatsbürger, hatte zunächst angegeben, dass es einige Tage nach Wien gekommen war, um hier Urlaub zu machen. Beide sagten zunächst, dass sie nichts von einer Schwangerschaft gewusst hätten.

Die Frau war mit starken Unterleibsblutungen ins Krankenhaus in der Landstraße eingeliefert worden, wo die Mediziner feststellten, dass sie gerade ein Kind auf die Welt gebracht haben musste. Als daraufhin das Hotel verständigt wurde, in dem das Paar untergekommen war, fanden Mitarbeiter die Leiche in einem Müllcontainer. 

Die Mutter soll das tote Baby in einem Müllsack vor das Zimmer gestellt haben, wie mehrere Medien berichten. 

Der 25-Jährige, der vermutlich der Vater des Babys war, befand sich seit Montag in Polizeigewahrsam, wird laut Staatsanwaltschaft aber auf freiem Fuß angezeigt. Die Mutter laut demnach in eine Justizanstalt eingeliefert werden. Eine Entscheidung über eine U-Haft wird aber frühestens am Donnerstag fallen, wie Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien dem KURIER sagt. 

Strafe

Welche Strafe der Mutter in einem Prozess droht, hängt von einigen Faktoren ab. In Paragraf 79 des Strafgesetzbuchs steht: „Eine Mutter, die das Kind während der Geburt oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs steht, tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“ Wichtig ist in diesem Fall, wann die Mutter den Entschluss zur Tötung gefasst hat – passierte das nachweislich erst während der Geburt, ist mit einer milderen Strafe zu rechnen. 

Seit 2001 ist es in Österreich möglich, ein Baby in einem Krankenhaus anonym auf die Welt zu bringen. Das Kind wird dann in der Regel an Adoptiveltern vermittelt, die Mutter hat jedoch sechs Monate Zeit, die Freigabe zur Adoption rückgängig zu machen. 

Nicht in einem Spital geborene Kinder, die anonym abgegeben werden wollen, können auch in Babyklappen von Krankenhäusern gelegt werden. Die anonyme Geburt ist aber wegen der medizinischen Betreuung von Mutter und Kind vorzuziehen und wurde im Vorjahr österreichweit 35 Mal genutzt, die Babyklappen gar nicht.

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