Tödlicher Fehler: Skalpell drang zu tief ein

Symbolbild
Tod eines 42-Jährigen wäre zu verhindern gewesen – aber kein sorgfaltswidriges Vorgehen.

Es war eine Routine-Operation: Den 42-jährigen Marcus S. aus Mödling plagten Gallensteine. Seine Gallenblase musste entfernt werden. Ein alltäglicher Eingriff. Auch für die operierende Oberärztin. Doch etwas ging schief: Beim Öffnen des Bauchs drang das Skalpell zu tief ein und erwischte die Beckenschlagader. Die Ärzte des Wiener Hartmannspitals (heute Franziskus-Spital) konnten die Blutung nicht stoppen, Marcus S. starb.

Die Oberärztin musste sich am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung im Bezirksgericht Innere Stadt verantworten. Und dort lernte man: Was lege artis ist und was nicht – darüber scheiden sich die Geister. Die Ärztin wurde freigesprochen; nicht rechtskräftig.

Der Vorfall hatte sich am 11. September 2015 ereignet. 16 Blutkonserven wurden mit Blaulicht ins Spital gebracht, um den Mann zu retten. Doch es war kein Gefäßchirurg vor Ort, der helfen konnte. Der musste erst aus dem AKH geholt werden. Als er eintraf, war Marcus S. bereits tot.

Gerader Stich

Wäre der verhängnisvolle Schnitt vermeidbar gewesen? "Ja", sagt ein Sachverständiger. "Der Stich war relativ gerade. Hätte man die Stichrichtung anders geführt, wäre das Gefäß nicht verletzt worden." Eine weitere Vorsichtsmaßnahme wäre ein arretierender Handgriff gewesen, um ein zu tiefes Eindringen zu vermeiden. "Aber jedem von uns, der operiert, kann das passieren. Man muss aufpassen wie ein Haftlmacher."

Der gerichtlich bestellte chirurgische Sachverständige Thomas Inhauser sieht das ein wenig anders. "Nach Aktenlage ist richtig vorgegangen worden. Eine gewisse Gewalt beim Reinschneiden ist notwendig." Er kann kein sorgfaltswidriges Verhalten erkennen.

In der Patientenaufklärung wird jedenfalls eine Verletzung der Beckenschlagader als mögliches Risiko beschrieben. Wahrscheinlichkeit: 0,05 bis 0,1 %.

Zu sportlich

Das Pech von Marcus P.: Er war sportlich und schlank. Bei einem beleibteren Patienten hätte das Skalpell nicht so tief eindringen können. Feste Regeln, wie der Eingriff vorzunehmen ist, gibt es nicht – nur Empfehlungen. "Schlimm, dass das passiert ist", sagt Richterin Sabina Obergmeiner-Isbetcherian. "Aber man kann die Frau Doktor deshalb nicht verurteilen."

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